Freiberuf + Studium + Aushilfsjob?

Hier eine knifflige Frage zum Freiberuf.

Ich würde gerne demnächst als freiberufliche Übersetzerin arbeiten. Hab ein abgeschlossenes Übs.-Studium und schreibe gerade an der Doktorarbeit - bin also noch als Studentin eingeschrieben.

Nebenbei hab’ ich noch einen Studentenjob (300 € monatl.), bekomme derzeit Wohngeld und bin zum Studententarif krankenversichert (Kassenpatient, nicht privat).

Ich weiß, dass ich mich beim Finanzamt anmelden muss, aber muss ich das auch bei der Arbeit angeben? Mein Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberanteil für mich. Und ändert sich was bei der Krankenversicherung? Aus den Internetseiten werde ich nicht schlau …

Falls jemand eine ähnliche Konstellation kennt - nur her mit den Antworten! Bin dankbar für ein bisschen Überblick über dieses Chaos. :wink:

Grüße an alle und schonmal vielen Dank!

K

Hallo!

Leider kann ich damit nicht behilflich sein. Ich fange nämlich selbst mein Studium erst an.

Aber ich bin sicher, dass ein/e andere/r Experte/Expertin helfen können wird :smile:

Alles Gute für den Übersetzer-Job!
Ich möchte nämlich auch irgendwann dahin kommen :smile:

Lg, Miau

Generell kannst du arbeiten so viel du möchtest, Einschränkungen gibt es nur in den Stunden und den Verdienst.
Als Selbstständiger musst du dich anmelden als Kleinstunternehmer im Nebenerwerb, es darf für das Finanzamt nicht mehr als 17.500.- Umsatz im Jahr sein, für die Krankenkasse 345.- Euro im Monat und weniger als 15 Stunden und beim Wohngeld kommt es auf das Einkommen an, da kann es zu Minderung oder Stonierung kommen, wobei ich nicht weiss, ob die Abzüge (Kasse Einnahmen/Ausgaben) berücksichtigt werden.

Hallo K.
Kann ich dir leider nicht beantworten.
Aber ruf doch anonym beim Finanzamt an, die sind zur Auskunft verpflichtet.
Gruß Sascha

Ganz klar ist das keine gute Idee jetzt die freiberufliche Tätigkeit zu beginnen!

Wenn du Freiberufler bist und mehr als nachstehend arbeitest, fällt deine Studenten KV weg.
Du must dich dann ganz allein Privat versichern. Die Tarife schwanken da von 250 - 600euro.
(genaueres erfährst du, wenn du dich bei einer KV informierst).
!!!Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie im Laufe eines Zeitjahres (365 Tage) mehrere Arbeitsverhältnisse mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von je mehr als 20 Stunden pro Woche, sowie eine Dauer von insgesamt mehr als 26 Wochen ausüben, werden Sie nicht mehr als Student, sondern nunmehr als Arbeitnehmer bewertet. Dies hat zur Folge, dass Sie in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge abführen müssen
und versicherungspflichtig sind.!!!

Hallo,

kann leider nicht weiterhelfen.

Gruß
maunzer

Hallo!
Entschuldige die späte Antwort - aber ich kann dir in deiner Frage nicht weiterhelfen.
Gruß, luettmariken