Freiberuf: UST für Dienstleistung in Türkei

Hallo werte Gemeinde:

Ich habe jetzt schon einige Zeit gesucht, finde aber widersprüchliche Angaben zu meinem Anliegen.

Ich selbst bin deutscher Freiberufler und erbringe evtl. demnächst über einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten eine künstlerische Dienstleistung in der Türkei für einen türkischen Auftraggeber. Alles, was dafür benötigt wird, wird in der Türkei ablaufen.

Mein Wohnsitz ist allerdings hier in D., und ich bin auch verpflichtet hier Umsatzsteuer abzuführen.

Doch wie verhält es sich mit diesem Auftrag? Ort der Leistungserbringung ist ja die Türkei…

Muss ich jetzt einen Freiberuf in der Türkei anmelden und dort UST abführen?

Wenn ja, wie bekomme ich mein Geld nach Deutschland?

Wenn nein, kann ich dem türkischen Auftraggeber einfach eine deutsche Rechnung ohne UST schreiben? (Das wäre mir das Liebste, weil es mir erstmal am einfachsten erscheint.)

Wäre schön, wenn sich da jemand mit auskennt…

Viele Grüße,

dopfs

ich habe bisher immer deutsche Rechnungen (meist zweisprachig) geschrieben.
Doppelsteuer ist rechtswidrig. wird in den meisten Staaten erstmal einbehalten; um das Geld dann zu kriegen, mußt Du im Land eine Steuererklärung schreiben (also schön alle Belege sammeln). Das Ergebnis kannst Du dann zur Info beim deutschen F-Amt vorlegen, aber die Einkünfte in anderen Ländern gehen die im Prinzip nix an. Wenn die Steuern nicht der Rede wert scheinen, kannst Du evtl. auch ganz drauf verzichten, dazu aber am besten Deinen Auftraggeber befragen oder doch mal einen türkischen Steuerberater - oder gleich das F-Amt, am besten. Das kostet dann auch nix :wink:

viele Grüße
Feline

Deine Antwort verwirrt mich. Hast du einen Freiberuf in der Türkei angemeldet?

Muss das denn sein?

Kann ich nicht einfach eine Leistung in ein Drittland angeben, diese ist dann in D. UST frei und der Auftraggeber muss sich selbst um die Versteuerung in seinem Land kümmern. Macht auch irgendwie Sinn. Nur wurde das schon von jm. hier praktiziert?

Ausländische Einkünfte sind in Deutschland definitiv nicht umsatzsteuerpflichtig. D.h. du kannst tatsächlich eine Rechnung ausstellen über dein Honorar ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Sollten dir in der Türkei irgendwelche Steuern abgezogen werden, solltest du dir das auf jeden Fall belegen lassen, damit du das in dein Steuererklärung in Deutschland einfließen lassen kannst.
Ob dir in der Türkei Steuern abgezogen werden, kann ich dir leider nicht sagen, denn das ist von Land zu Land unterschiedlich. In anderen Ländern ist es so, dass du keine Steuern abgezogen bekommst, weil du ja in Deutschland steuerpflichtig bist. D.h. du musst in der Steuererklärung in Deutschland die ausländischen Einkünfte angeben.
Viel Spaß in der Türkei!
LG
Natascha

Hi drops,

das Steuerrecht in der Türkei ändert sich auch immer wieder, so ist, um sicher zugehen entweder eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt in Deutschland nötig oder einen deutsch- türkischen Steuerberater fragen den man im Internet finden kann, eine Lösung. Nähere Info gibt es auch in dem Buch Das Steuerrecht der Türkei. Verlag Neue Wirtschaft. Viel Glück!

nee, bisher nur England, Spanien, Frankreich und nur kurzfristige Beschäftigungen. Ich denke, bei einer so langdauernden Tätigkeit ist das nicht so einfach, steuerfrei geht immer nur nach dem Gesetz des jeweiligen Landes, bei uns z.B. Kleinunternehmer uder staatlich gefördert. Ich würde auf jeden Fall rückfragen beim FA Türkei, das kann Dir sonst noch 10 Jahre später auf die Füße fallen!

Hallo,
da das Umsatzsteuerrecht sehr speziell ist, würde ich persönlich mich niemals auf das (Halb)wissen anderer Freiberufler verlassen, sondern immer beim Finanzamt oder meinem Steuerberater nachfragen.
Selbst die müssen oft nachschlagen.

Aus meiner Erfahrung (Messedesign) ist es korrekterweise so, dass Du Leistungen in der Türkei erbringst und daher auch unter die türkische Umsatzsteuer fällst.
Dich also über einen sog. Fiskalvertreter dort anmelden musst. Soweit die Theorie.

In der Realität bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du Deinem Kunden die dt. Ust. berechnest, die er sich erstatten lassen kann. (macht er vermutlich ungern)

Solltest Du die Rechnung ohne Ust. stellen, kann irgendwann bei einer Steuerprüfung das dt. Finanzamt die Ust von dir verlangen - das kann ja nach Höhe des Auftrags schon ziemlich unangenehm werden…bei dieser Variante trägst du das komplette Risiko.

sieh mal in folgenden Link (Zitat S. 3):
http://www.lmat.de/content/_docs/doc1251447764131.pdf

1.2. Leistungen an Unternehmer
Werden jedoch die sonstigen Leistungen von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer
für dessen Unternehmen geleistet, ändert sich zum 01.01.2010 der Ort der sonstigen
Leistungen. In diesen Fällen gilt grundsätzlich nicht mehr das Ursprungslandprinzip, sondern
das Bestimmungsland- oder auch Empfängerortprinzip. Dieses besagt, dass die
sonstige Leistung dort mit Umsatzsteuer zu belasten ist, wo der Dienstleistungsempfänger
sein Unternehmen betreibt. Bei Umsätzen zwischen Unternehmern spricht man auch kurz
vom B2B-Bereich (business-to-business-Bereich).
Verwendet der Dienstleistungsempfänger gegenüber Ihnen als ausführendem Unternehmer eine
ihm erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.), können Sie davon ausgehen,
dass Sie die sonstige Leistung für das andere Unternehmen ausführen. Sie müssen dann
die neuen Regelungen zur Ortsbestimmung anwenden; es gilt das Empfängerortprinzip, sofern
keine Ausnahmeregelung greift (vgl. die Ausführungen unter Punkt 2).
Hinweis:
Haben Sie und der Leistungsempfänger ihren Wohnsitz, Unternehmenssitz bzw. ihre Betriebsstätte
im Inland, ist der Wechsel zum Empfängerortprinzip unproblematisch.!


konpliziert…
Viele Grüße
Kath

Hallo,

das glaube ich Dir gerne, dass Du unterschiedliche Lösungen findest, weil hier gibt es seit 2010 und auch 2011 diverse umsatzsteuerrechtliche Rechtsänderungen, da man den Ort der Leistung angepasst hat, um etwas vom Vorsteuervergütungsverfahren weg zu kommen.

So wie ich Dich verstehe, handelt es sich um Dienstleistungen ab dem Jahr 2011?
Somit ist der alte Rechtsstand, den Du sicherlich noch viel lesen kannst, nicht der richtige.

Um jedoch nach neuem Rechtstand die Lösung finden zu können, bräuchte man genauere Angaben:
Was für eine Dienstleistung ist es? Wird Werbung gemacht? Wird ne Internetseite aufgebaut etc.?

Des weiteren muß auch klar sein, ob der türkische Auftraggeber selbst Unternehmer ist oder nicht. Falls er Unternehmer ist, solltest Du Dir das von Deinem Auftraggeber bestätigen lassen.

Tut mir Leid, ohne den oben genannten Angaben kann man zum Rechtstand 2011 keine Aussage machen.

Viele Grüße, Moni

Um jedoch nach neuem Rechtstand die Lösung finden zu können,
bräuchte man genauere Angaben:
Was für eine Dienstleistung ist es? Wird Werbung gemacht? Wird
ne Internetseite aufgebaut etc.?

Es wird eine Fernsehserie gedreht, ich wäre ein Kameramann. Und richtig: es geht um 2011.

Des weiteren muß auch klar sein, ob der türkische Auftraggeber
selbst Unternehmer ist oder nicht. Falls er Unternehmer ist,
solltest Du Dir das von Deinem Auftraggeber bestätigen lassen.

Es handelt sich um ein Unternehmen.

Vielleicht kannst du damit was anfengen.

lg

dopfs

Hallo,
ich würde mich an Deiner Stelle an einen Anwalt wenden, bevor Du etwas falsch machst und es dann versuchst auszubaden. soviel ich weiss, gibt es Berufe, die ein Auslaender, sprich Nicht-Türke nicht ausüben darf. Daher waere es wohl besser, fachmaennischen Rat einzuholen. In Antalya ist eine Rechtsanwaeltin (Deniz Yildirim), die sich in verschiedenen Dingen einsetzt. sie kann Dir sicherlich genau sagen, was Sache ist…
Tut mir leid, dass ich selbst es nicht beantworten kann.
LG Belgin

Hallo,da kann dir leider nicht weiterhelfen,trotzdem viel Glück.

Hallo, ich war eine Zeit in der Türkei, habe aber da für eine Deutsche Reederei gearbeitet, also nicht für einen Türken. Ich kann Dir da leider keinen Rat geben. Sorry, trotzdem weiterhin eine schöne Zeit. Peter

Es tut mir Leid, aber diesbezüglich kann ich Ihnen gar nicht weiterhelfen.
Ich habe ein paar Jahre in der Türkei gearbeitet. Aber ich habe dort mein Gehalt in TL bar :wink: ausgezahlt bekommen und es sofort an der nächsten Wechselstube in Dollar umgetauscht. Es wurde dort versteuert, weil ich ja in der Zeit auch dort gelebt habe, was Sie offenbar auch tun werden.

Viel Erfolg bei Ihrem Projekt!
musica

Hallo Dopfs,

soweit ich weiß, Du muss in der Türkei UTS zahlen aber diese
kannst Du in Deutschland geltend machen. Bitte rede mit deinem
Steuerberater.

Viel Glück

Gruss

Ufuk

Was Steuerrecht geht kenne ich mich leider nicht aus, sorry

Hallo,
kann dir leider gar nicht weiterhelfen. Wie wäre es denn bei dem Arbeitgeber selbst anzufragen? Viele Erfolg in der Türkei!