Hallo liebes Forum!
Habe mich lange durch’s Archiv gewühlt, aber trotzdem noch Fragen - kann mir jemand weiterhelfen?
Eine Ehehpaar hat eine GbR, der Mann ist ausserdem zu 50% angestellt.
Sie haben kein Gewerbe, arbeiten als Honorartätigkeit Kulturworkshops: Arbeiten zu Hause im Arbeitszimmer in der privaten Mietwohnung, nur die reine Workshopzeit findet beim Kunden, bzw. in vom Kunden angemieteten Räumen statt.
Ohne das Arbeitszimmer könnte die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.
Jedoch hat für das Angestellten-Verhältnis des Mannes das Arbeitszimmer keine Bedeutung.
Somit wäre das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der GESAMTEN beruflichen Tätigkeit des MANNES, wohl aber der der FRAU.
Für 2007 haben die beiden die Kosten für’s Arbeitszimmer einfach als Betriebsausgabe der GbR angegeben, und es wurde nichts moniert.
Sollen die beiden das einfach so weiter machen?