Freiberufl. Dozentur neben A'losenhilfe

Hallo Exterten und Expertinnen,

ich hoffe, ich bin im richtigen Brett gelandet. Mein Problem: ich bin seit längerer Zeit arbeitslos und beziehe Arbeitslosenhilfe. Ich habe jetzt kurzfristig für Oktober eine Dozentenstelle für 2 x 2-Tages-EDV-Kurse (also insgesamt 4 Kurstage) angeboten bekommen, bei erfolgreicher Durchführung würde ich vielleicht auch weitere (gelegentliche) Folgeaufträge in der Art bekommen, aber in jedem Fall zu wenig um davon leben zu können (weder kurz- noch längerfristig, dafür ist es vom Umfang her einfach zu wenig). Ich könnte es also nur als Nebenjob neben der Arbeitslosenhilfe machen.

Mein Problem ist jetzt, dass ich unsicher über das Procedere bin. Eine Abrechnung auf 400-Euro-Basis lehnt die EDV-Schulungsfirma leider ab, ich kann den „Job“ entweder freiberuflich machen oder gar nicht…

Was müsste ich wo alles anmelden? Welchen Formularkrieg muss ich mit dem Finanzamt erledigen? Muss ich ein Gewerbe beantragen? Wann/wie würde die Abrechnung der Steuern laufen? Wer ist mein Ansprechpartner, an wen kann/muss ich mich wenden?

Wird mir beim Arbeitsamt der Bruttobetrag oder der Nettobetrag (nach Abzug von Steuern und Werbungskosten) als Nebenverdienst angerechnet? dem ? Welche Einkommensnachweise muss ich vorlegen, den Lohnsteuerjahresausgleich oder eine Monatsabrechnung?

Was müsste ich sonst noch beachten/erledigen? Oder gibt es (abrechnungsmäßig) auch noch andere Wege?

Fragen über Fragen, und momentan leider noch ziemlich wirr, da ich noch nie auf selbständiger/freiberuflicher Basis gearbeitet habe ;-/

Danke schon im voraus für eure Hilfe und Tipps!
InaM

Hi!

Ich würde zu deinem Arbeitslosenberater gehen.
Meine Bekannte die dasselbe Problem hatte wurde von ihm kompetent beraten.

Du kannst auch beim Finanzamt anrufen, die waren zu mir seinerzeit auch nett und schickten mir jede Menge Infos.

Viel Glück
Siân

Hallo ina,

du hast zwei Möglichkeiten,

  1. dich für die Tage deiner Dozententätigkeit abmelden, dann wieder anmelden. Für die Tage deiner Dozententätigkeit bekommst du dann natürlich kein Geld, aber dein Honorar musst du auch nicht mit Arbeitslosengeld verrechnen.
  2. Die Nebentätigkeit beim AA angeben - sie darf dann aber nicht mehr als 15 Stunden die Woche betragen und wir mit deinem Arbeitslosengeld verrechnet.

Ich rate zu Möglichkeit 1.

siehe auch: http://akademie.de/business/tipps-tricks/gruendung/u…

viele GRüße,

Barbara

P.S.
Hallo Ina…

hier nochmal das Merkblatt des AA zum Thema Nebeneinkommen:

http://arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/mb01…

Da steht so ziemlich alles drin, was du zu diesem Thema wissen musst.

Was müsste ich wo alles anmelden? Welchen Formularkrieg muss
ich mit dem Finanzamt erledigen?

Meines Wissens nicht viel, da du freiberuflich tätig bist. Umsatzsteuerpflichtig bist du definitiv nicht, eine nebenberufliche Tätigkeit solltest du aber anmelden. Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit musst du versteuern, wenn du deine Steuererklärung machst, für 2003 also irgendwann im neuen Jahr.
Ansprechpartner ist da das Finanzamt, das ich übrigends bisher immer als sehr auskunftsfreudig erlebt habe. Hingehen, die haben meist Sprechstunden.

viele GRüße,

barbara