Hi,
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Wie muss ich nun meine EBAY-Angebote „abmahnsicher“ gestalten?
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Anbieterkennzeichnung, denke ich, muss rein, nicht?
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Widerrufsbelehrung oder Rückgaberecht, denke ich auch,
nicht?
Als geschäftsmäßiges Handeln anzusehen ist, wenn Leistungen mit einer gewissen Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit angeboten werden. Es muss nicht beabsichtigt werden, einen Gewinn zu erzielen oder tatsächlich gewinnbringend zu versteigern. Werden regelmäßig Waren oder Dienstleistungen angeboten und wird dies praktisch zum „Geschäft“ des Anbieters, unterliegt der Anbieter den unten dargestellten Informationspflichten. Die Grenzen zwischen Privatperson und Gewerbetreibendem/Unternehmer sind dabei fließend. Eine zunächst als Hobby betriebene Tätigkeit kann gewerblich werden, wenn regelmäßig (an- und) verkauft wird.
Eine Anbieterkennung nach § 6 Teledienstegesetz muss derjenige auf seiner Website führen, der geschäftsmäßig einen Teledienst betreibt. Teledienste sind zum Beispiel Online-Shops (…). Um als geschäftsmäßig betriebener Teledienst zu gelten, ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Als „geschäftsmäßig“ ist es anzusehen, wenn ein Anbieter mit der Absicht handelt, nachhaltig Einnahmen zu erzielen oder die nachhaltige Erzielung von Einnahmen unter Zuhilfenahme von Telediensten zu fördern. Da es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankommt, fallen unter diesen Begriff also auch öffentliche oder gemeinnützige Unternehmen wie z.B. Museen, Bibliotheken etc. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften hingegen ist ein geschäftsmäßiges Handeln nicht gegeben; hier fehlt es an der erforderlichen Nachhaltigkeit.
Checkliste (.pdf):
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/pdf/Checkliste_…
Muster:
http://www.anbieterkennung.de/
Ein gewerblicher Anbieter muss auch ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht einräumen.
Die Ausnahme vom Widerrufs- und Rückgaberecht, die sich in § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB findet, verweist auf Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB. Darunter sind Versteigerungen zu verstehen, die durch Zuschlag zustande kommen.
- was würdet ihr da als Wahlmöglichkeit von beiden empfehlen?
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?..
- Gibts da im Web einheitlich gestaltete gesetzlich
wasserdichte Downloads dafür (Widerrufsbelehrung,
Rückgaberecht), wo?
http://www.haerting.de/deutsch/archiv/widerrufsbeleh…
- Brauche ich AGBs?
Gibts da online standartisierte AGBs für dieses Genre zum
Downloaden, wo?
Nein, AGBs „brauchst“ du nicht! Wenn du willst kannst du laut aktueller Rechtsprechung eigene Verkaufsbedingungen erstellen, die dann wirksam in den Vertrag zwischen dir und dem Käufer mit eingebunden werden.
- muss ich nochwas beachten?
Rechtlich gesehen nichts.
Greetz 
Marlon