Freiberufl. Student mit nur einem Auftraggeber

Hallo,

viele Unternehmen arbeiten mit freien Mitarbeitern um Kosten zu sparen und erwarten von den Freelancern, dass diese mindestens ein Sechstel aller Gewinne durch andere Auftraggeber erwirtschaften. Wie sollte sich ein Student, der nur für diesen Auftraggeber als Freelancer tätig ist, verhalten, wenn er eine solche Regelung unterzeichnen soll? Falls auffliegt, dass er scheinselbstständig ist, muss er alle dem Unternhemen entstandenen Kosten selbst tragen…

Gruß!

Auftraggeber erwirtschaften. Wie sollte sich ein Student, der
nur für diesen Auftraggeber als Freelancer tätig ist,
verhalten, wenn er eine solche Regelung unterzeichnen soll?

Sich einen zweiten Auftraggeber suchen.

Ja, einen zweiten Auftraggeber zu suchen, wäre wohl - theoretisch - die einfachste Möglichkeit. Wenn der Student aber 20 Stunden die Woche bei dem einen Auftraggeber arbeitet, ist es nicht möglich, durch einen zweiten Auftraggeber 1/6 des Gesamtgehaltes dazuzuverdienen - sonst kommt das Studium zu kurz.

Gibt es für Studenten, die sich ihren Lebensunterhalt freiberuflich erwirtschaften, keine Sonderregelung??

Gibt es für Studenten, die sich ihren Lebensunterhalt
freiberuflich erwirtschaften, keine Sonderregelung??

Wenn ein Student auf Dauer 20 Stunden die Woche freiberuflich arbeitet, wird er zum Selbstständigen, der nebenbei studiert. Da gibt es keine Sonderregelung.

Hallo Nordlicht,

Gibt es für Studenten, die sich ihren Lebensunterhalt
freiberuflich erwirtschaften, keine Sonderregelung??

Wenn ein Student auf Dauer 20 Stunden die Woche freiberuflich
arbeitet, wird er zum Selbstständigen, der nebenbei studiert.

steht wo? Ich kenne nur die Entscheidung, dass ein Student sogar bis zu 40 Stunden arbeiten darf, solange noch erkennbar ist, dass das Studium die Hauptbeschäftigung ist.

Im entsprechenden Urteil ging es um eine Nachtbeschäftigung (nur über 20h, noch nicht volle 40), die eindeutig zusätzlich zum Studium ausgeführt wurde.

Aber der Fall ist über 20 Jahre alt, daher interessiert es mich, wo und wann das geändert wurde.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

steht wo? Ich kenne nur die Entscheidung, dass ein Student
sogar bis zu 40 Stunden arbeiten darf, solange noch erkennbar
ist, dass das Studium die Hauptbeschäftigung ist.

Tut mir Leid, eine Quelle habe ich nicht parat, wird aber dqas SGB V sein. Aber nach meiner Erahrung, machen die Krankenkassen Stress, wenn Du 20 Stunden oder mehr pro Woche arbeitest (Ausnahme: Semesterferien).

Sozialversicherungsrechtlich ist der Status des Studenten ein privilegierter, da muß man sich anbestimmte Bedingungen halten.

Aber der Fall ist über 20 Jahre alt, daher interessiert es
mich, wo und wann das geändert wurde.

Mein Studium ist noch länger her, aber die Bestimmungen sind mit Sicherheit nicht lockerer, sondern eher restriktiver geworden.

Letzte Gewissheit gibt die Anfrage bei der Krankenkasse.

Gruß

Nordlicht