Freiberufl.Tätigk. mit privatem PKW - Umsatzsteuer

Hallo,

meine Frau ist freiberuflich Tätig und nutzt hierzu den privaten PKW. Abrechnen tun wir dies mit der KM-Pauschale.

Seit letztem Jahr ist sie nun auf Grund der Umsatzhöhe auch zur Umsatzsteuer verpflichtet. Hierzu hat mir ein Steuerberater bei einem Seminar mal erklärt, dass ich zwar mit dem privaten PKW die KM-Pauschale für die freiberufliche Tätigkeit abrechne, aber die Tankquittungen sollte ich trotzdem aufheben, da ich hiervon die Umsatzsteuer zurückholen kann.

Meine Fragen nun:

  1. Gibt es hierzu keinen Anteil privat/freiberuflich?

  2. Wenn ich tatsächlich die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen kann, wie sieht es bei Werkstattrechnungen für den PKW aus. Die Kosten sind über die KM-Pauschale abgegolten aber kann ich die Umsatzsteuer, analog den Tankquittungen ansetzen?

Vielen Dank Euch!!

hallo,

Leider kann ich ihnen nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61

hallo,

da bin ich mir nicht sicher…

Grundsätzlich gilt: Wenn die betrieblichen kosten quasi über die KM-Pauschale eingelegt werden, kann nur für den beruflichen Teil die sog. Vorsteuer abgezogen werden.

Allerdings ist die Vorsteuer auch einzulegen. Wie hoch dieser ist kann letztendlich keiner sagen, da Sie sonst alle Belege aufbewahren müssten und gleichzeitig sollten Sie ein Fahrtenbuch führen damit der % Anteil der betrieblichen FAhrten und damit der Vorsteueranteil ermittelt werden kann.

Hallo,
wenn der Privatanteil nicht mit der 1%-Regelung angesetzt wird, ist er für die Umsatzsteuer mit mind. 50% zu schätzen.
M.E. kann man entweder die tatsächlichen betrieblichen Kosten mit Vorsteuerabzug oder die km-Pauschale ohne Vorsteuerabzug ansetzen.
Mit freundlichen Grüßen

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

  1. nein hierzu gibt es keinen privaten Anteil.

  2. Werkstattrechnungen kannst du auch ansetzen, Versicherungen vom Pkw außer Kaskoversicherung, trotz der angesetzten KM-Pauschale kannst du auch die Tankquittungen, Autowäsche usw. ansetzen.

Gruß
Michelle

Hallo Gerry,
das ist ja interessant mit der UST auf die Tankbelege. Hoffentlich weiß hier jemand richtig Bescheid. Ist auch für mich interessant
gruß maluzo

Ein Vorsteuerabzug aus dem Sprit-Aanteil in den pauschalierten Reisekosten scheint nicht möglich zu sein:
http://www.betriebsausgabe.de/reisekosten-32.html