Hallo,
meine Frau ist freiberuflich Tätig und nutzt hierzu den privaten PKW. Abrechnen tun wir dies mit der KM-Pauschale.
Seit letztem Jahr ist sie nun auf Grund der Umsatzhöhe auch zur Umsatzsteuer verpflichtet. Hierzu hat mir ein Steuerberater bei einem Seminar mal erklärt, dass ich zwar mit dem privaten PKW die KM-Pauschale für die freiberufliche Tätigkeit abrechne, aber die Tankquittungen sollte ich trotzdem aufheben, da ich hiervon die Umsatzsteuer zurückholen kann.
Meine Fragen nun:
-
Gibt es hierzu keinen Anteil privat/freiberuflich?
-
Wenn ich tatsächlich die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen kann, wie sieht es bei Werkstattrechnungen für den PKW aus. Die Kosten sind über die KM-Pauschale abgegolten aber kann ich die Umsatzsteuer, analog den Tankquittungen ansetzen?
Vielen Dank Euch!!