Freiberufl. Tätigkeit, Künstler, Buchhaltung

Hallo Zusammen,

wer hat von euch Erfahrung im Bereich der „freiberuflichen Tätigkeit“,
die neben dem Hauptjob erfolgt (zumindest jetzt noch) ?

Ich habe zwar einiges hierzu gelesen, bin aber noch nicht ganz überzeugt.

Ich werde vielleicht in Zukunft und zusammen mit meiner Freundin
freiberuflich tätig sein. Wir sind Songtexter (Songwriter) und zur Zeit dabei in dieser Branche Fuss zu fassen. Das bedeutet, daß wir die
fertigen Texte über einen Produzenten an den Markt bringen wollen.

Also ich gehe davon aus, daß wir dann „Künstler“ sind, also KEIN Gewerbe anmelden müssen und das freiberuflich durchführen können.

Das Problem wird sein, daß wir pro Jahr (so Gott will) mehr wie 250
Tausend Euro Gewinn / Umsatz erzielen werden.

Ich gehe davon aus, daß wir aufgrund der Höhe zur „doppelten Buchführung“ verpflichtet sind und nicht die Einnahme / Überschussrechnung anwenden können.

Ist dem so ??

Danke
Volker

Hallo,

also ich an Deiner Stelle würde erst mal anfangen mit dem Geldverdienen und mich auch nur darum kümmern. Alles andere halte ich zum jetztigen Zeitpunkt für reine Energieverschwendung. Solltest Du tatsächlich mal zu irgendwelchen Einnahmen kommen, mußt Du natürlich Aufzeichnungen machen. Und wenn Du dann die 250 000,- Euro-Grenze überschritten hast, kannst Du Dir locker einen Steuerberater leisten.

Träumer jedenfalls brauchen kein Gewerbe anmelden und auch keine Steuern bezahlen.

Gruß Ebi

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Hallo Volker,

Ich gehe davon aus, daß wir aufgrund der Höhe zur „doppelten
Buchführung“ verpflichtet sind und nicht die Einnahme /
Überschussrechnung anwenden können.

Ist dem so ??

für Freiberufler gelten die Grenzen des § 141 I AO (Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger) nicht. Du mußt also nicht bilanzieren. E-Ü-Rechnung reicht,unabhängig von der Höhe des Gewinns, aus.

MfG
Stephan