Freiberufl. Tätigkeit mit Minilohn:Anmeldepflicht?

Hallo,
bin neu hier und hätte folgende Fragen zur freiberuflichen Tätigkeit

Eine gute Bekannte arbeitet seit Anfang des Jahres mit dem Status „freiberufliche Masseurin“ bei einem (seriösen) Wellness-Salon - um hier Rückfragen gleich auszuschließen, es geht nicht um Erotik o.ä.
Sie ist Ausländerin und ist seit Ende letzten Jahres in Deutschland. Ihr Massage-Diplom hat sie im ausser-europäischen Ausland erworben.

Nachdem sie mir Details erzählt hatte, kamen mir Zweifel und Fragen auf. Sie bat mich um Rat, da sie selbst noch nicht gut deutsch spricht und von den deutschen Verhältnissen keine Ahnung hat.

Der Chef des Wellness-Salon wollte von vornherein keinen Arbeitsvertrag mir Ihr machen sondern ließ sie im Januar eine Vereinbarung unterzeichnen, wonach Sie als freiberufliche Masseurin arbeitet, auf Prozent-Basis d.h. die Massage bezahlt der Kunde (erbrachten Massage-Minuten) an den Wellness-Salon, die Prozente für Ihre erbrachte Minutenleistung erhält meine Bekannte.
Die Zahlungen des Chefs muss meine Bekannte mit Ihrer Unterschrift auf Rechnungen quittieren, die sie an den Wellness-Salon erstellt haben soll (Honorarrechnungen für eine Woche mit Nennung des erhaltenen Betrages, ohne MWst). Die Rechnungen behält anschließend der Chef.
Sie arbeitet aber täglich nur stundenweise, wenn Kunden einen Termin vereinbart haben – also nicht vollzeit, nicht den ganzen Tag.

Der Verdienst belief sich im 1. Quartal unter 400 Euro/Monat, da das Geschäft aber ab Sommer schlechter lief, wurde nur der halbe Prozentsatz vereinbart - meine Bekannte verdient jetzt nur noch 50 – 70 Euro die Woche.

Fragen:
Ist das, was der Chef des Wellness-Salon macht, seriös?
Was macht der überhaupt mit den Rechnungen? Wird er die nächstes Jahr mit der Steuererklärung bei Finanzamt einreichen?

Muss meine Bekannt eine so gering bezahlte Tätigkeit überhaupt bei Finanzamt anmelden? – Oder sich irgendwo anders als Freiberuflerin anmelden?

Muss sie sich gesondert Kranken-versichern? (sie ist derzeit bei der GKV Ihres Mannes mitversichert). Die GKV weiß nichts von ihrer Tätigkeit.

Versicherung: Wie stünde es, wenn ein Kunde durch die Massage zu Schaden käme? Müsste die Versicherung des Wellness-Salon dafür aufkommen? – oder müsste meine Bekannte eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle abschließen?

Muss die Bekannte evtl. mit negativen Konsequenzen durch die Behörden rechnen, wenn ja welche?

Wäre sehr dankbar für einige fundierte Tipps – bisher haben meine stundenlangen Recherchen im Internet nämlich nichts gebracht.

Guesse, Nautilus6

Hallo Nautilus6

Der Chef des Wellness-Salon wollte von vornherein keinen
Arbeitsvertrag mir Ihr machen sondern ließ sie im Januar eine
Vereinbarung unterzeichnen, wonach Sie als freiberufliche
Masseurin arbeitet, auf Prozent-Basis d.h. die Massage bezahlt
der Kunde (erbrachten Massage-Minuten) an den Wellness-Salon,
die Prozente für Ihre erbrachte Minutenleistung erhält meine
Bekannte.

Das bedeutet, dass Deine Bekannte eine selbständige Tätigkeit ausführt!

Die Zahlungen des Chefs muss meine Bekannte mit Ihrer
Unterschrift auf Rechnungen quittieren, die sie an den
Wellness-Salon erstellt haben soll (Honorarrechnungen für eine
Woche mit Nennung des erhaltenen Betrages, ohne MWst). Die
Rechnungen behält anschließend der Chef.
Sie arbeitet aber täglich nur stundenweise, wenn Kunden einen
Termin vereinbart haben – also nicht vollzeit, nicht den
ganzen Tag.

Wieviel sie arbeitet hängt vom Kundenaufkommen im Salon ab, dabei ist dem Besitzer egal wieviel sie arbeitet, er rechnet ja prozentual ab.

Der Verdienst belief sich im 1. Quartal unter 400 Euro/Monat,
da das Geschäft aber ab Sommer schlechter lief, wurde nur der
halbe Prozentsatz vereinbart - meine Bekannte verdient jetzt
nur noch 50 – 70 Euro die Woche.

Der Besitzer scheint mir ein Mensch zu sein, der die Leute ausnimmt. Die Leistung die Deine Bekannte erbringt ist ja nach wie vor gleich. Das rechtfertigt normalerweise keine Minderung. Die Höhe ihres Verdienstes ist dabei egal, wenn sie auch nur 5€ verdienen würde, das hat in diesem Fall nichts mit Minijob zu tun.

Ist das, was der Chef des Wellness-Salon macht, seriös?

Sagen wir eher: Für ihn lukrativ, unseriös allemal!

Was macht der überhaupt mit den Rechnungen? Wird er die
nächstes Jahr mit der Steuererklärung bei Finanzamt
einreichen?

Natürlich reicht er diese ein, da diese Kosten seinen zu versteuernden Gewinn mindern!!!

Muss meine Bekannt eine so gering bezahlte Tätigkeit überhaupt
bei Finanzamt anmelden? – Oder sich irgendwo anders als
Freiberuflerin anmelden?

Sie muss ihre Tätigkeit anmelden, da sie eigentlich eine selbständige Tätigkeit ausübt.

Muss sie sich gesondert Kranken-versichern? (sie ist derzeit
bei der GKV Ihres Mannes mitversichert). Die GKV weiß nichts
von ihrer Tätigkeit.

Das eigentlich auch, sollte aber mit der GKV geklärt werden, da ein sehr geringer Verdienst vorliegt!

Versicherung: Wie stünde es, wenn ein Kunde durch die Massage
zu Schaden käme? Müsste die Versicherung des Wellness-Salon
dafür aufkommen? – oder müsste meine Bekannte eine
Haftpflichtversicherung für solche Fälle abschließen?

Wär in diesem Fall empfehlenswert, da sie nach dieser Schilderung auf eigenen Namen und Rechnung handelt und somit für Fehler vom Salon haftbar gemacht werden kann.

Muss die Bekannte evtl. mit negativen Konsequenzen durch die
Behörden rechnen, wenn ja welche?

Wenn alles angemaldet ist nicht.

Wäre sehr dankbar für einige fundierte Tipps – bisher haben
meine stundenlangen Recherchen im Internet nämlich nichts
gebracht.

Guesse, Nautilus6