Hallo,
bin neu hier und hätte folgende Fragen zur freiberuflichen Tätigkeit
Eine gute Bekannte arbeitet seit Anfang des Jahres mit dem Status „freiberufliche Masseurin“ bei einem (seriösen) Wellness-Salon - um hier Rückfragen gleich auszuschließen, es geht nicht um Erotik o.ä.
Sie ist Ausländerin und ist seit Ende letzten Jahres in Deutschland. Ihr Massage-Diplom hat sie im ausser-europäischen Ausland erworben.
Nachdem sie mir Details erzählt hatte, kamen mir Zweifel und Fragen auf. Sie bat mich um Rat, da sie selbst noch nicht gut deutsch spricht und von den deutschen Verhältnissen keine Ahnung hat.
Der Chef des Wellness-Salon wollte von vornherein keinen Arbeitsvertrag mir Ihr machen sondern ließ sie im Januar eine Vereinbarung unterzeichnen, wonach Sie als freiberufliche Masseurin arbeitet, auf Prozent-Basis d.h. die Massage bezahlt der Kunde (erbrachten Massage-Minuten) an den Wellness-Salon, die Prozente für Ihre erbrachte Minutenleistung erhält meine Bekannte.
Die Zahlungen des Chefs muss meine Bekannte mit Ihrer Unterschrift auf Rechnungen quittieren, die sie an den Wellness-Salon erstellt haben soll (Honorarrechnungen für eine Woche mit Nennung des erhaltenen Betrages, ohne MWst). Die Rechnungen behält anschließend der Chef.
Sie arbeitet aber täglich nur stundenweise, wenn Kunden einen Termin vereinbart haben – also nicht vollzeit, nicht den ganzen Tag.
Der Verdienst belief sich im 1. Quartal unter 400 Euro/Monat, da das Geschäft aber ab Sommer schlechter lief, wurde nur der halbe Prozentsatz vereinbart - meine Bekannte verdient jetzt nur noch 50 – 70 Euro die Woche.
Fragen:
Ist das, was der Chef des Wellness-Salon macht, seriös?
Was macht der überhaupt mit den Rechnungen? Wird er die nächstes Jahr mit der Steuererklärung bei Finanzamt einreichen?
Muss meine Bekannt eine so gering bezahlte Tätigkeit überhaupt bei Finanzamt anmelden? – Oder sich irgendwo anders als Freiberuflerin anmelden?
Muss sie sich gesondert Kranken-versichern? (sie ist derzeit bei der GKV Ihres Mannes mitversichert). Die GKV weiß nichts von ihrer Tätigkeit.
Versicherung: Wie stünde es, wenn ein Kunde durch die Massage zu Schaden käme? Müsste die Versicherung des Wellness-Salon dafür aufkommen? – oder müsste meine Bekannte eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle abschließen?
Muss die Bekannte evtl. mit negativen Konsequenzen durch die Behörden rechnen, wenn ja welche?
Wäre sehr dankbar für einige fundierte Tipps – bisher haben meine stundenlangen Recherchen im Internet nämlich nichts gebracht.
Guesse, Nautilus6