Guten Tag,
ich habe soeben ein Ingenieursstudium (Maschinenbau) an der Universität absolviert und würde gerne als Freiberufler arbeiten.
Hier stellen sich mir folgende Fragen:
Wie und wo muss ich meine Tätigkeit anmelden?
Ist ein Gewebeschein nötig?
Welche Abgaben habe ich an den Staat zu leisten?
Welchen Stundenlohn kann ich verlangen?
Was muss ich sonst noch beachten?
Ich hoffe Ihr könnt mir in der Sache weiterhelfen. Danke.
Schönen Gruß
kappenmann
Ingenieurleistungen wären tatsächlich freiberuflich, also nicht gewerblich. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.
Etwas anderes gilt dann, wenn auch noch andere Leistungen erbracht werden.
Soweit ein Büro unterhalten wird, wäre zu prüfen, ob die Räumlichkeiten nach Bauordnungsrecht entsprechend gewidmet sind. Das weiß das örtliche Bau- oder Bauaufsichtsamt.
Die Tätigkeit ist als Neugründung eines Einzelunternehmens dem Finanzamt auf einem vorgegebenen Formular anzuzeigen. Da sind dann auch schon eine Reihe steuerspezifische Fragen zu beantworten, insbesondere zur Umsatzsteuer (Dauerfristverlängerung, Verzicht auf Kleinunternehmerregelung etc.)
Soweit Investitionen erfordrelich sind, kommt ggf. die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel in Betracht. Die müssen aber regelmäßig VOR Gründung beantragt werden.
Privat muß man sich Gedanken zur Sozialversicherung machen, d. h. wie das gestaltet werden soll.
Man kann sich die Frage stellen, ob man ein Bankkonto für den Betrieb einrichtet.
Heißt das, dass man nicht zwingend soialversicherungspflichtig ist?
Als Unternehmer trifft Dich das wilde freie Leben… .
So ist das. Du bist nicht versicherungspflichtig.
Und in welcher Form wird dann das Honorar eingefordert? Darf ein Freiberufler Rechnungen stellen?
Logo, M A N ist dann ja Unternehmer
PS.: Sonst noch Probleme, Barul?