HI
Habe einige Fragen zum freiberuflichen Arbeiten!
ICh bin Studentin und nebenher Stadtführer.
Kann man sich als Stadtführer als freiberuflich Tätiger melden und wo?
Braucht man einen Gewerbeschein?
Gilt für Freiberufler das gleiche wie für Gewerbetreibende im Bezug auf Scheinselbstständigkeit und welche Normen muss man hier beachten?
Welche Einkommensgrenzen gibt es im Hinblick auf Steuern?
Bleibe ich weiterhin über den „Studentenstatus“ versichert oder kommt da mehr auf einen zu, sobald man in die selbsständige Arbeit eintritt?
Wäre toll wenn mir hierauf jemand antworten könnte.
Viele Grüße ZUKU
Hi ZUKU,
bzgl. Freiberuflichkeit findest du die Berufe unter
http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html
ansonsten vielleicht SCHRIFTLICHE Anfrage an dein zuständiges FA - das ist dann sicher!
(daraus ergibt sich dann auch die Antwort mit der ggf. notwendigen Gewerbeanmeldung)
Es gilt auch für dich die ganz normale Einkommensteuertabelle für den erzielten Gewinn minus der Sonderausgaben unter
https://www.abgabenrechner.de/ekst/?
Scheinselbständigkeit bleibt Thema; ca. nach einem Jahr solltest du wohl mehr als 20% deiner Einkünfte auch von anderen Auftraggebern erhalten, glaube ich (keine Rechtsauskünfte hier
)
Ansonsten will eigentlich auch deine Krankenkasse UND die Rentenversicherung den GESAMTBETRAG deiner Einkünfte erfahren, dass könnte die günstigen Studentenabgaben für die SV erhöhen … frag doch mal bei irgendeiner oder deiner KV an
Ansonsten viel Spass 
Danke voll nett von dir, damit kann man ja was anfangen.lG