Freiberufler

Hallo,
bin plötzlich zum Freiberuflersein gezwungen und habe keine Ahnung was tun.
Ich komme aus einer geförderten Traineemaßnahme und habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe. Bin jetzt bei einem Marktforschungsintstitut auf Honorarbasis also quasi freiberuflich beschäftigt. Ich weiß, dass ich eine Steuernummer vom Finanzamt brauche und mich selbst krankenversichern muss. Ich habe aber das Gefühl, keine Ahnung zu haben und irgendwelche Tücken oder Nachteile zu übersehen. Wie funktioniert die Besteuerung? Muss ich ein Gewerbe anmelden? Was ist mit der Umsatzsteuer? Gibt es irgendwelche zeitlichen Beschränkungen?
Fragen über Fragen. Für Antworten bin ich mehr als dankbar!

Maja

Hallo Maja,

nur zwei Hinweise - ich hoffe, dass andere Mitglieder des Forums die Richtigkeit meiner folgenden Vermutung bestätigen können (bzw. diese widerlegen):
Es besteht - so weit ich weiß - die Möglichkeit ein Gewerbe auch rückwirkend anzumelden. Ich g l a u b e, dass diese Frist drei Monate umfasst. Ich v e r m u t e (!), dass dies auch für Freiberufler (Du bist im Dienstleistungsbereich tätig (?)) gilt.
Wenn diese Annahme stimmt, dann hast Du ausreichend Zeit, um Dich gründlich zu informieren und überlegt zu entscheiden.

Kompetente Auskunft bekommst Du beim Gewerbeamt Deiner Stadt oder bei der Existenzgründungsberatung der Industrie- und Handelskammer. Das müßte auch telefonisch möglich sein.
Dein Frage wäre auch sehr gut aufgehoben bei: www.akademie.de/business/kurse/gruendung/gruendungso…
einem Forum für Menschen, die sich mit einer Existenzgründung befassen.

Eine weitere Idee; allerdings ohne Kenntnis Deiner Fallgeschichte vielleicht auf Dich nicht zutreffend: Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass Du Dich arbeitslos meldest (nur für kurze Zeit) und die Möglichkeiten der ICH-AG auslotest.

Sorry, ich bin mir leider in Deinem Praxisfall nicht ganz so sicher. Habe mich dennoch getraut, weil Du jetzt eine „erste“ Suchrichtung hast.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

Hallo,

bin plötzlich zum Freiberuflersein gezwungen und habe keine
Ahnung was tun.

Das ging uns allen so!

krankenversichern muss. Ich habe aber das Gefühl, keine Ahnung
zu haben und irgendwelche Tücken oder Nachteile zu übersehen.

Tücken und Nachteile in dem Sinne gibt es nicht. Die Steuernummer kommt eh erst mit der ersten Steuererklärung oder eben dem freiberuflichen Kontakt mit dem Finanzamt. Ich habe meine erst ein Jahr nach meinem Freiberuflerstatus mitgeteilt bekommen :wink:

Wie funktioniert die Besteuerung? Muss ich ein Gewerbe
anmelden? Was ist mit der Umsatzsteuer? Gibt es irgendwelche
zeitlichen Beschränkungen?
Fragen über Fragen. Für Antworten bin ich mehr als dankbar!

Erstmal ist halt die Frage WAS Du machst bzw. machen willst? Entweder Künstlerisch, Als „Lehrerin“, Als Journalistin oder im Medizinischen Bereich (KEIN Arzt oder sowas. heilpraktiker nennt sich das glaub ich). Eben was halt im entferntesten als freiberufler anerkannt wird. Hierzu bin ich seinerzeit zur IHK gegangen und habe da nachgefragt. Danach bin ich eben zum Finanzamt. Danach habe ich mir einen Steuerberater gesucht, der mir dann am Ende des Jahres die Abrechnung gemacht hat. Spart viel Arbeit und Stress (den man besser bei der Arbeit verbraten kann).
Umstazsteuer sollte man auf den eigens geschriebenen Rechnungen mit ausweisen. Je nach freiberufler MUSS man das nicht. Aber bei der Steuererklärung kriegt man das dann eben u.U. zurück. Als ich sag mal Designerin oder Fororedakteurin gibt man eh Pauschal oder Honorarpreise an. Zeitliche begrenzung in dem Sinne gab es zu meiner Zeit (ca. 4 Jahre) nicht. Ich hab einfach angefangen. Der Rest ergibt sich dann.

Gruß
h.

Ich komme aus einer geförderten Traineemaßnahme und habe
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe. Bin jetzt
bei einem Marktforschungsintstitut auf Honorarbasis also quasi
freiberuflich beschäftigt.

Hallo Maja,

so wie Du Deine Tätigkeit beschreibst, geht das eher in Richtung Gewerbe als in Richtung Freiberufler (meiner unmaßgeblichen Meinung nach).
Besorge Dir bei der Gewerkschaft VER.DI den „Ratgeber Freie, Kunst und Medien“ ISBN 3-932349-06-7 Buch anschauen. (Das Buch gibt es nicht im Buchhandel, auch wenn www automatisch einen Link zu Amazon erstellt, wenn man eine ISBN-Nr. angibt. Ich kann den Link leider nicht rauslöschen, der entsteht beim Abschicken des Beitrags.) Da steht alles, aber auch wirklich alles drin, was man als Freiberufler bzw. Gewerbetreibender beachten muss. Kostenpunkt: 3,- EURO. Die Hinweise für Freiberufler und Gewerbetreibende gelten natürlich allgemein.

Da kann man auch wieder sehen, weshalb Gewerkschaften auch heutzutage ihre Daseinsberechtigung haben.

Gruß
Michael
(kein Gewerkschaftsmitglied!)

Hallo Maja,

nicht nur für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit heraus interessant, der kostenlose Kurs bei akademie.de:
http://www.akademie.de/business/kurse/gruendung/grue…

grüße,

barbara

Hallo Maja,

Bin jetzt
bei einem Marktforschungsintstitut auf Honorarbasis also quasi
freiberuflich beschäftigt.

Es handelt sich dabei eindeutig um eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG, und nicht um eine freiberufliche nach § 18 EStG. Diese Unterscheidung ist aber nur wichtig für die Gewerbesteuer, und die fällt bei einer Einzelfirma erst ab einem Jahresgewinn von 24.000 € an.
Also ab zum Gewerbeamt der Gemeinde-/Stadtverwaltung und das Gewerbe als selbständige Interviewerin für Marktforschungsinstitute anmelden.

Ich weiß, dass ich eine
Steuernummer vom Finanzamt brauche und mich selbst
krankenversichern muss. Ich habe aber das Gefühl, keine Ahnung
zu haben und irgendwelche Tücken oder Nachteile zu übersehen.

Nach der Gewerbeanmeldung bekommt das Finanzamt automatisch eine Kopie davon. Nach kurzer Zeit meldet sich das FA mit einem Fragebogen. Nachdem der ausgefüllt wurde, erhält man seine Steuernummer. Es wird auch danach gefragt, ob man (wegen der Umsatzsteuer) Kleinunternehmer sein möchte. Das heißt anders ausgedrückt: bei einem Jahresumsatz (= Einnahmen pro Jahr) von bis zu 16.620 € kann man auf die Berechnung und Abführung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer im anderen Jargon) verzichten, man bekommt dann aber auch keine Vorsteuern vom FA erstattet. Die Marktforschungsinstitute wollen Deine Steuernummer wissen, weil Du Deine Einnahmen bzw. Deinen Gewinn bei der Einkommensteuer erklären mußt, und auch wegen der Umsatzsteuer, damit diese den Betrag vom ihrem FA als Vorsteuer erstattet bekommen.

Die Krankenversicherung kann wahlweise bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse erfolgen (Freiwillige Weiterversicherung) oder bei einer privaten Krankenkasse. Was preiswerter ist, hängt vom Einzelfall ab. Dazu kann ich Dir keine pauschale Antwort geben.

Wie funktioniert die Besteuerung? Muss ich ein Gewerbe
anmelden? Was ist mit der Umsatzsteuer? Gibt es irgendwelche
zeitlichen Beschränkungen?

Einiges habe ich schon oben erläutert. Ich denke, daß man als Interviewerin nicht so schnell über 16.620 € Jahreseinnahmen kommt. Dann kann man die Umsatzsteuer schon mal außen vor lassen.

Über Deine Einnahmen und Ausgaben sind Aufzeichnungen zu machen. Das nennt man überlicherweise eine Buchführung. Die kann ganz einfach gehalten werden, indem man mit einer Excel-Tabelle nach Datum geordnet die Zahlen in getrennten Spalten festhält. Man kann das ganze natürlich auch mit einem Buchführungsprogramm machen, oder einen Steuerberater damit beauftragen (was allerdings Kosten verursacht). Eine komplette Buchführung (also mit Jahresbilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) ist nur dann erforderlich, wenn Dein Jahresumsatz über 260.000 € liegt oder der Jahresgewinn über 24.000 € ausmacht. Ich würde mich daher für die preiswertere Variante entscheiden. Diese ist nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz möglich, und wird Einnahme-Überschuß-Rechnung genannt.

Den sich daraus ergebenden Gewinn (Überschuß) trägt man im nächsten Jahr in der Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung ein, und fügt seine Einnahme-Überschuß-Rechnung für das FA bei. Anschließend folgt der Steuerbescheid.

Fragen über Fragen. Für Antworten bin ich mehr als dankbar!
Maja

Ich hoffe Dir einiges beantwortet zu haben. Bei weiteren Fragen verwende bitte meine e-mail-adresse [email protected] oder benutze das Formular meiner Homepage http://www.ms-beratungs-gmbh.de

Viele Grüße
Manfred Schulz