Hallo Maja,
Bin jetzt
bei einem Marktforschungsintstitut auf Honorarbasis also quasi
freiberuflich beschäftigt.
Es handelt sich dabei eindeutig um eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG, und nicht um eine freiberufliche nach § 18 EStG. Diese Unterscheidung ist aber nur wichtig für die Gewerbesteuer, und die fällt bei einer Einzelfirma erst ab einem Jahresgewinn von 24.000 € an.
Also ab zum Gewerbeamt der Gemeinde-/Stadtverwaltung und das Gewerbe als selbständige Interviewerin für Marktforschungsinstitute anmelden.
Ich weiß, dass ich eine
Steuernummer vom Finanzamt brauche und mich selbst
krankenversichern muss. Ich habe aber das Gefühl, keine Ahnung
zu haben und irgendwelche Tücken oder Nachteile zu übersehen.
Nach der Gewerbeanmeldung bekommt das Finanzamt automatisch eine Kopie davon. Nach kurzer Zeit meldet sich das FA mit einem Fragebogen. Nachdem der ausgefüllt wurde, erhält man seine Steuernummer. Es wird auch danach gefragt, ob man (wegen der Umsatzsteuer) Kleinunternehmer sein möchte. Das heißt anders ausgedrückt: bei einem Jahresumsatz (= Einnahmen pro Jahr) von bis zu 16.620 € kann man auf die Berechnung und Abführung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer im anderen Jargon) verzichten, man bekommt dann aber auch keine Vorsteuern vom FA erstattet. Die Marktforschungsinstitute wollen Deine Steuernummer wissen, weil Du Deine Einnahmen bzw. Deinen Gewinn bei der Einkommensteuer erklären mußt, und auch wegen der Umsatzsteuer, damit diese den Betrag vom ihrem FA als Vorsteuer erstattet bekommen.
Die Krankenversicherung kann wahlweise bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse erfolgen (Freiwillige Weiterversicherung) oder bei einer privaten Krankenkasse. Was preiswerter ist, hängt vom Einzelfall ab. Dazu kann ich Dir keine pauschale Antwort geben.
Wie funktioniert die Besteuerung? Muss ich ein Gewerbe
anmelden? Was ist mit der Umsatzsteuer? Gibt es irgendwelche
zeitlichen Beschränkungen?
Einiges habe ich schon oben erläutert. Ich denke, daß man als Interviewerin nicht so schnell über 16.620 € Jahreseinnahmen kommt. Dann kann man die Umsatzsteuer schon mal außen vor lassen.
Über Deine Einnahmen und Ausgaben sind Aufzeichnungen zu machen. Das nennt man überlicherweise eine Buchführung. Die kann ganz einfach gehalten werden, indem man mit einer Excel-Tabelle nach Datum geordnet die Zahlen in getrennten Spalten festhält. Man kann das ganze natürlich auch mit einem Buchführungsprogramm machen, oder einen Steuerberater damit beauftragen (was allerdings Kosten verursacht). Eine komplette Buchführung (also mit Jahresbilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) ist nur dann erforderlich, wenn Dein Jahresumsatz über 260.000 € liegt oder der Jahresgewinn über 24.000 € ausmacht. Ich würde mich daher für die preiswertere Variante entscheiden. Diese ist nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz möglich, und wird Einnahme-Überschuß-Rechnung genannt.
Den sich daraus ergebenden Gewinn (Überschuß) trägt man im nächsten Jahr in der Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung ein, und fügt seine Einnahme-Überschuß-Rechnung für das FA bei. Anschließend folgt der Steuerbescheid.
Fragen über Fragen. Für Antworten bin ich mehr als dankbar!
Maja
Ich hoffe Dir einiges beantwortet zu haben. Bei weiteren Fragen verwende bitte meine e-mail-adresse [email protected] oder benutze das Formular meiner Homepage http://www.ms-beratungs-gmbh.de
Viele Grüße
Manfred Schulz