Ich spiele seit längerem (und in letzter Zeit auch intensiver) darüber nach mich neben meinem Hauptberuf noch zusätzlich als Freiberufler mit einer Unternehmensberatung selbständig zu machen.
Man findet überall verstreute Infos, die sich leider häufig widersprechen und die in der Regel bei weitem nicht vollständig sind.
Gibt es irgendwo kompakte und vollständige Infos, was man beachten muß wenn man sich als Freiberufler selbständig machen will.
Eben die üblichen Fragen wie
> Regelung mit dem Arbeitgeber
> Gewerbeanmeldung
> Statusfestellung bei der Rentenversicherung
> Rechtsform
> Pflichtmitgliedschaften
> Mitgliedschaften
> Zulassungsvoraussetzungen
> Steuerliche Zuordnung Einkommenssteuer
> Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug/Kleinunternehmerregelung)
> Steuerliche Fragen
ich kann zwar nicht alles beantworten, zumindest aber den Bereich der Sozialversicherung.
Wenn jemand neben einer abhängigen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine versicherungsfreie Tätigkeit ausübt, muss die zuständige Krankenkasse die versicherungsrechtliche Stellung dieses Mehrfachbeschäftigten kären. Darüber gibt es dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid, der auch bei der Rentenversicherung und dem Arbeitsamt gilt.
Dabei wird geprüft, welche Tätigkeit dem Grunde nach überwiegt in punkto zeitlicher Aufwand, Einkommenshöhe und Auftreten als Arbeitgeber.
Wird man dabei als hauptberuflich Selbständiger eingestuft, endet die Pflichtversicherung die aufgrund der abhängigen Beschäftigung bestanden hat und man muss sich freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Die Beiträge dazu werden prozentual aus dem Gesamteinkommen (abhäng.Beschäft.+Selbständigkeit) berechnet und sind vom Versicherten an die Krankenkasse selbst zu zahlen. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden nur aus der abhäng.Beschäft. berechnet und vom Arbeitgeber abgeführt.
Ist man als nebenberuflich Selbständiger eingestuft, bleibt sozialversicherungsrechtlich alles beim alten: Versicherungspflicht zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nur aus dem Einkommen der Beschäftigung und abgeführt vom Arbeitgeber. Das nebenberufliche selbständige Einkommen bleibt dann versicherungsfrei.
Wichtig: Selbst wenn die die Anzahl der Arbeitsstunden für die Selbständigkeit und das daraus erzielte Einkommen weit unter dem der abhängigen Beschäftigung liegen, kann man als hauptberuflich Selbständiger zählen, sobald man selbst als Arbeitgeber auftritt. Als Arbeitgeber gilt derjenige, der selbst Arbeitnehmer beschäftigt, die zusammengezählt mehr als 400 Euro monatlich verdienen.
eine UB-Kammer gibts ja anscheinend nicht. Glaube auch nicht, dass der nur als Freiberufler auszuführen ist bzw ein angemeldetes Gewerbe reicht.
Für alle anderen Fragen gibts haufenweise renommierte Literatur und Gründungstipps/Kompedien über Selbststädnigkeit, die deine meisten Fragen beantworten sollten.
Meine Vermutung ist, dass du außer die Haftplichtversicherung nicht viel mehr brauchen wirst, da du ja noch Angestellter bist (wg Renten/Kranken/Soz.versich.). Auf jeden Fall sollte aber dein Arbeitgeber einverstanden sein mit der Verselbstständigung zumal es der gleiche Sektor ist und du dann ein Konkurrent wärst als UB.
Gibt es irgendwo kompakte und vollständige Infos, was man
beachten muß wenn man sich als Freiberufler selbständig machen will.
In einem Existenzgründungsseminar der IHK oder der VHS. Außerdem ghibt es sicher jede Menge Bücher zu Thema Existenzgründung, die deutlich ausführlicher sind, als wir hier im Forum sein können.