Freiberufler als projektleiter?

stimmt es, daß es rechtswidrig ist, einen freiberufler als
projektleiter einzusetzen? angeblich darf ein freiberufler angestellten
mitarbeitern keine weisungen erteilen. nach meinem wissenstand war das
bisher doch immer umgekehrt - der freiberufler darf keinen weisungen
unterliegen. ist das vice versa zu sehen? das argument „ein
freiberufler sei von gesetzes wegen nur als „neger“ zum abarbeiten
gedacht“ erscheint mir in gewisser weise auch einen konflikt mit den
krieterien zum thema scheinselbständigkeit darzustellen…?? abgesehen
davon tummeln sich doch im internet einige freiberufler, die sich als
projektleiter anbieten oder diese tätigkeit als referenz aufweisen…?

Hi,

stimmt es, daß es rechtswidrig ist, einen freiberufler als
projektleiter einzusetzen?

Davon habe ich noch nie gehört.

angeblich darf ein freiberufler angestellten
mitarbeitern keine weisungen erteilen.

Eine neue Legende?
Danach dürften Ärzte/Rechtsanwälte etc. keine Mitarbeiter anstellen.

mfg Ulrich (IANAL und Gewerbetreibender)

Hallo.

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Direktionsrecht und kann dieses auch delegieren. Wenn sich ein AG also dazu entschließt, alle Geschäfte, die im Umgang mit dem „Personal“ genennten Ungeziefer so üblicherweise anfallen, an einen Dienstleister zu übertragen, sprechen keine rechtlichen Gründe dagegen. Üblicherweise ist mit der Delegierung von Aufgaben auch die Delegierung der Verantwortung übertragen, und somit erhält ein Dienstleister im der Aufgabe entsprechenden Rahmen auch Weisungsbefugnis. Da ist nichts Rechtswidriges drin zu sehen. Beispielsweise lassen viele Handwerker die Lohnabrechnungen ihrer Mitarbeiter vom Steuerberater erstellen, und dieser ist dann auch der Ansprechpartner im Zusammenhang mit Steuerkarte, Sozialversicherungsbescheinigung und bla und blä.

Ob der jeweilige Dienstleister Freiberufler, Gewerbetreibender oder Linksrumjoghurtallergiker ist, spielt für das Rechts-/Weisungsverhältnis keine Geige,

meint Eillicht zu Vensre

Vielen Dank für die Meinungen. Mir erscheint dies alles auch ein
bißchen merkwürdig. Da ich meine Quelle normalerweise als zuverlässig
eingestuft hätte, war ich bei dieser Argumentation etwas stutzig
geworden…!?

Viele Grüße