Freiberufler, Angestellter und Selbständiger

Hallo Experten,

vielleicht kann mir jemand erklären oder empfehlen, wo man das klar und ausfürhlich beschrieben nachlesen kann:

  1. wo ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Selbständigen? Ich verstehe, dass es um unterschiedliche steuerliche Regelungen geht, aber was genau ist unterschiedlich?

  2. Was ist, wenn man einerseits ein Freiberufler/Selbständiger ist und andererseit ein Angestellter auf eine oder mehrere Lst-Karten. Wie wird sein Einkommen dann besteuert?
    Und gibt es Grenzbeträge, bei denen man sagen könnte „bei dem und dem Einkommen lohnt es sich nicht, einen zusätzlichen Job auszuüben“? Oder wird es alles pauschal besteuert?

Herzlichen Dank im Voraus
Anna

Servus,

  1. wo ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und
    einem Selbständigen?

Jeder freiberuflich Tätige ist selbständig, aber nicht jeder Selbständige ist freiberuflich tätig. Die freien Berufe sind in § 18 Abs 1 EStG definiert - leider sehr schwammig, aber genauer als der Gesetzgeber selbst kann man da nicht sein:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html

Wobei im weiteren Sinn selbständig auch alle sind, die ein Gewerbe ausüben. Sehr viele Gewerbetreibende halten sich für „Freiberufler“.

Ich verstehe, dass es um unterschiedliche
steuerliche Regelungen geht, aber was genau ist
unterschiedlich?

Steuerlich fast nichts: Bei Gewerbeerträgen ab 24.500 € fällt beim gewerblich Tätigen Gewerbesteuer an, die jedoch zum größten Teil auf die ESt angerechnet wird, so dass die Belastung unterm Strich etwa gleich ist. Ferner müssen Gewerbetreibende ab bestimmten Grenzen Bücher führen und Bilanzen erstellen.

Die panische Angst vor gewerblicher Tätigkeit stammt aus der Rechtslage vor vielen Jahren, bevor es die Staffelung der Gewerbesteuerbelastung und die Anrechnung auf die ESt gab. Bis das an alle Stammtische durchgedrungen ist, dauert es halt kleine zehn Jährchen (schätzungsweise).

  1. Was ist, wenn man einerseits ein Freiberufler/Selbständiger
    ist und andererseit ein Angestellter auf eine oder mehrere
    Lst-Karten. Wie wird sein Einkommen dann besteuert?

Alle Einkünfte werden zusammengerechnet. Daraus wird dann nach etlichen Abzügen das zu versteuernde Einkommen ermittelt.

Und gibt es Grenzbeträge, bei denen man sagen könnte „bei dem
und dem Einkommen lohnt es sich nicht, einen zusätzlichen Job
auszuüben“?

Ja, aber die hängen nicht vom Steuerrecht ab. Die Grenze, oberhalb der es sich nicht lohnt, einen Job auszuüben, ist die, an der die Opportunitätskosten der eigenen Zeit (= der Wert dessen, was man damit außer arbeiten noch anfangen kann oder will oder muss) höher sind als der Ertrag der zusätzlich für Arbeit eingesetzten Zeit. Diese Opportunitätskosten steigen oberhalb von etwa 4.700 Arbeitsstunden im Jahr ziemlich steil an, weils an dieser Grenze mit der Zeit für Schlafen, Essen und dergleichen enger wird.

Merke: Unabhängig von dem, was Focus und Bildzeitung schreiben, bleibt in D von jedem Ertrag nach Steuern etwas übrig. Guido 18% ist da etwas ehrlicher, wenn er bloß meint, es wäre besser, wenns mehr wäre. Es gibt aber keine einzige Situation, in der die Steuerlast höher wäre als der Bruttoertrag einer Tätigkeit.

Schöne Grüße

MM