Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen, die miteinander zusammenhängen:
Jemand möchte sich nebenberuflich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden. In dem Formular zur steuerlichen Erfassung muss eine Berufsbezeichnung angegeben werden. Die beabsichtigte Tätigkeit geht hauptsächlich in den Bereich Schriftsteller, Texter, Übersetzer. Es könnte aber vorkommen, dass die Person auch Objekte der bildenden Kunst verkaufen möchte.
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Frage: Kann die Person, die als „Texter und Autor“ gemeldet ist, auch ab und zu Rechnungen über Kunstobjekte schreiben? Diese Tätigkeit wäre auch im freiberuflichen Bereich angesiedelt, aber nicht gemeldet. Ist das möglich, oder gäbe es da Probleme?
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Frage: Kann die Person bei der Anmeldung beim Finanzamt bei der Berufsbezeichung mehrere Tätigkeiten angeben? Geht das auch, wenn diese Tätigkeiten nicht zusammenhängen? Sollte sich also die Person (um den aus Frage 1 eventuell auftretenden Problemen zu entgehen) besser direkt als „Autor, Texter und bildender Künstler“ beim Finanzamt anmelden?
Ich würde mich sehr über Erfahrungen und Ratschläge freuen!
Vielen Dank!