Freiberufler Anmeldung: Bezeichnung

Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen, die miteinander zusammenhängen:

Jemand möchte sich nebenberuflich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden. In dem Formular zur steuerlichen Erfassung muss eine Berufsbezeichnung angegeben werden. Die beabsichtigte Tätigkeit geht hauptsächlich in den Bereich Schriftsteller, Texter, Übersetzer. Es könnte aber vorkommen, dass die Person auch Objekte der bildenden Kunst verkaufen möchte.

  1. Frage: Kann die Person, die als „Texter und Autor“ gemeldet ist, auch ab und zu Rechnungen über Kunstobjekte schreiben? Diese Tätigkeit wäre auch im freiberuflichen Bereich angesiedelt, aber nicht gemeldet. Ist das möglich, oder gäbe es da Probleme?

  2. Frage: Kann die Person bei der Anmeldung beim Finanzamt bei der Berufsbezeichung mehrere Tätigkeiten angeben? Geht das auch, wenn diese Tätigkeiten nicht zusammenhängen? Sollte sich also die Person (um den aus Frage 1 eventuell auftretenden Problemen zu entgehen) besser direkt als „Autor, Texter und bildender Künstler“ beim Finanzamt anmelden?

Ich würde mich sehr über Erfahrungen und Ratschläge freuen!
Vielen Dank!

Einfach Finanzamt anrufen
Hallo,

ich bin keine Steuerfachkraft! Wie das mit dem Anmelden ist, weiß ich nicht mehr genau. Aber separate Buchhaltungen/EÜR sollte man schon machen.

Ich habe bei einer ähnlichen Thematik einfach beim Finanzamt angerufen und da wirklich unkompliziert Hilfe erhalten. Sieht auch besser aus, als wenn hinterher Tohuwabohu mit dem Amt ist und man sich erklären muss.

Nebenbei helfen die Herren und Damen da manchmal auch beim Ausfüllen.

… und der Steuerberater weiß da auch Bescheid.

Gruß sgw

Hallo,

Es könnte aber vorkommen, dass die Person auch Objekte der bildenden Kunst verkaufen möchte.

Das ist ein Gewerbe und kein freier Beruf.

  1. Frage: Kann die Person, die als „Texter und Autor“ gemeldet
    ist, auch ab und zu Rechnungen über Kunstobjekte schreiben?

Er könnte es tun, ob er die erste Steuerprüfung übersteht, vermag ich nicht zu beurteilen.

Diese Tätigkeit wäre auch im freiberuflichen Bereich angesiedelt,

Wie kommst Du darauf ? Kunsthandel ist kein freier beruf.

  1. Frage: Kann die Person bei der Anmeldung beim Finanzamt bei der Berufsbezeichung mehrere Tätigkeiten angeben?

Das kann man. Aber man kein Gewerbe mit einem freien Beruf kombinieren und weiterhin Freiberufler sein.

Geht das auch, wenn diese Tätigkeiten nicht zusammenhängen?

Ja.

also die Person (um den aus Frage 1 eventuell auftretenden
Problemen zu entgehen) besser direkt als „Autor, Texter und
bildender Künstler“ beim Finanzamt anmelden?

Wenn man seine eigene Werke verkauft, sieht sie Sache schon anders aus.