Guten Tag,
kann ein Freiberufler seinen PKW auf zwei Arten anseten bei der EÜR?
Wie jeder Gewerbetreibene komplett mit 1% Regelung oder Fahrtenbuch.
Wenn der Freiberufler mit Fahrtenbuch abrechnet setzt er für alle geschäftlichen km 0,30€ an, aber sonst nichts keine Reparaturen, Versicherung, Tanken, Steuer, etc.
Wenn er die 1% Regelung anwendet muss er jeden Monat 1% des Neuwagenwerts als Privatentnahme ansetzen, kann aber alle Kosten welche mit dem PKW zutun haben in die EÜR mit aufnehmen.
Ist das als nicht Profi richtig verstanden?
Wenn der Freiberufler fast nur geschäftlich fährt, was ist da besser? Vielen DANK!
Guten Tag,
kann ein Freiberufler seinen PKW auf zwei Arten anseten bei
der EÜR?
Wie jeder Gewerbetreibene komplett mit 1% Regelung oder
Fahrtenbuch.
Wenn der Freiberufler mit Fahrtenbuch abrechnet setzt er für
alle geschäftlichen km 0,30€ an, aber sonst nichts keine
Reparaturen, Versicherung, Tanken, Steuer, etc.
Wenn er die 1% Regelung anwendet muss er jeden Monat 1% des
Neuwagenwerts als Privatentnahme ansetzen, kann aber alle
Kosten welche mit dem PKW zutun haben in die EÜR mit
aufnehmen.
Ist das als nicht Profi richtig verstanden?
Nicht ganz. Für den Ansatz der 30ct braucht er kein richtiges Fahrtenbuch, sondern nur eine Liste mit den geschäftlichen Fahrten.
Wenn der Freiberufler fast nur geschäftlich fährt, was ist da
besser?
Dann hat er kein Wahlrecht, sondern der PKW ist zwingend Betriebsvermögen, alle Kosten sind Betriebsausgaben, und die Privatnutzung ist entweder mit der 1%-Regel zu berechnen, oder aber wenn ein ordnungsgemässes Fahrtenbuch geführt wird, nach den tatsächlichen Kosten.