Ein Freiberufler (technische Beratung) stellt einen Familienangehörigen sozialversicherungspflichtig für seine Büroarbeiten (von Telefon, Auftragsaquise, Präsentationserstellung,…) ein. Umfang geplant 40h pro Monat zum Festgehalt von x Euro (größer geringbeschäftigt)
Kann es sein, dass er Probleme mit dem Finanzamt bekommt, wenn hier der Arbeit keine dem Familienangehörigen zurechenbaren Umsätze gegenüber stehen.