Freiberufler - Anstellung Familienangehöriger

Ein Freiberufler (technische Beratung) stellt einen Familienangehörigen sozialversicherungspflichtig für seine Büroarbeiten (von Telefon, Auftragsaquise, Präsentationserstellung,…) ein. Umfang geplant 40h pro Monat zum Festgehalt von x Euro (größer geringbeschäftigt)

Kann es sein, dass er Probleme mit dem Finanzamt bekommt, wenn hier der Arbeit keine dem Familienangehörigen zurechenbaren Umsätze gegenüber stehen.

Wenn der Angehörige das Arbeitszimmer putzt, den Fahrer macht oder die Buchhaltung macht, kann man dem keinen Umsatz direkt zuordnen.

Wo ist das Problem?

Gruß JK