Freiberufler: Arbeit verweigern?

Hallo,

Ein Freiberufler hat von einem Auftraggeber mehrere Projekte erhalten. Ein Auftrag wurde bisher nicht bezahlt. Ursprünglich räumte der FB 2 Wochen Zeit ein, nach 1 Woche drüber gab es eine Mahnung. Als nix passierte, schrieb FB, dass er keine weiteren Aufträge annehmen würde, solange die Rechnung unbeglichen bleibt. Denn es ist nicht das erste Mal, dass das passiert. Es gab dann ein Telefonat, in dem man sich auf 4 Wochen Zahlungszeitraum verständigte. Auch die 4 Wochen waren rum.

Kann der FB die Arbeit an noch laufenden Projekten verweigern oder anstehende Projekte wieder ausschlagen?

Da der FB in absehbarer Zeit nur noch halbtags selbständig sein wird: Muss der AG neben der selbstverschuldeten Auftragsverzögerung auch eine durch eine geänderte Verfügbarkeit (die ihm bereits mitgeteilt wurde) hinnehmen? Oder kann er da eine Minderung o.ä. geltend machen?

Danke sgw

Howdy,

erhalten. Ein Auftrag wurde bisher nicht bezahlt. Ursprünglich
räumte der FB 2 Wochen Zeit ein, nach 1 Woche drüber gab es
eine Mahnung. Als nix passierte, schrieb FB, dass er keine
weiteren Aufträge annehmen würde, solange die Rechnung
unbeglichen bleibt. Denn es ist nicht das erste Mal, dass das

weiss ja nicht, wie lange der Freiberufler schon selbstaendig ist, aber es hat sich eigentlich eingebürgert, dass Rechnungen nach 4 Wochen gestellt werden (also z.B. am 1. Juli fuer den Juni) und dann weitere 28 Tage Ziel vorgegeben werden (also Zahlung bis zum 1. August). Nur grosse deutsche B… etrüger fordern grössere Zahlungsziele.

Zahlungsziele von 2W wie von dir beschrieben sind zumindestens im IT Business vollkommen unueblich (In welcher Branche ist der Freiberufler denn überhaupt tätig).

Zudem sieht das ganze Auftragsverhaeltnis ja etwas komisch aus, wenn hier schon gemahnt wird und danach noch weitere Projekte angenommen werden.

Kann der FB die Arbeit an noch laufenden Projekten verweigern
oder anstehende Projekte wieder ausschlagen?

nun generell ist das eine Frage des Vertrages, den die beiden hier abgeschlossen haben (den wir nicht kennen). Viele Vertraege kann man aber auch erfüllen, wenn man 0 Stunden fakturiert; der FB ist schliesslich auch deswegen frei, weil er selbst entscheiden kann, wo und wann er arbeitet.

Oder kann er da eine Minderung o.ä. geltend machen?

Wenn im Vertrag steht, er „muss“ 9 Stunden pro Tag oder 250 Stunden für den Vertrag arbeiten, dann kann man da ggf. etwas von ableiten. Aber in den allermeisten Vertraegen und Rahmenbedingungen, die ich gesehen habe, steht keine Minimalstundenzahl drinnen.

Gruss
norsemanna