Hallo,
Ein Freiberufler hat von einem Auftraggeber mehrere Projekte erhalten. Ein Auftrag wurde bisher nicht bezahlt. Ursprünglich räumte der FB 2 Wochen Zeit ein, nach 1 Woche drüber gab es eine Mahnung. Als nix passierte, schrieb FB, dass er keine weiteren Aufträge annehmen würde, solange die Rechnung unbeglichen bleibt. Denn es ist nicht das erste Mal, dass das passiert. Es gab dann ein Telefonat, in dem man sich auf 4 Wochen Zahlungszeitraum verständigte. Auch die 4 Wochen waren rum.
Kann der FB die Arbeit an noch laufenden Projekten verweigern oder anstehende Projekte wieder ausschlagen?
Da der FB in absehbarer Zeit nur noch halbtags selbständig sein wird: Muss der AG neben der selbstverschuldeten Auftragsverzögerung auch eine durch eine geänderte Verfügbarkeit (die ihm bereits mitgeteilt wurde) hinnehmen? Oder kann er da eine Minderung o.ä. geltend machen?
Danke sgw