hallo ihr,
eine dumme frage: ein gewerbetreibender kann seinen gewerbeschein vorlegen, wenn es verlangt wird. aber was zeigt ein freiberufler?
hintergrund: freiberuflerin ann - regulär in D als solche angemeldet und steuer- und abgabenpflichtig - hat mit einer baltischen firma einen vertrag geschlossen, daß sie fürderhin texte für eben jene firma redigieren wird. die baltische firma möchte was „offizielles“ (der vertrag trug auch baltischerseits einen sehr staatlichen stempel).
vielen dank für die antwort
ann
Servus Ann,
in dieser Situation legt eine freiberuflich tätige Übersetzerin, die in meiner Wohnung lebt, ihren Auftraggebern (das sind meistens Franzosen, und Frankreich strebt betreffend Formalia in solchen Dingen ganz offenbar den EU Bürokratie-Award an) vor:
(1) Bestätigung des Betriebsfinanzamtes über steuerliche Erfassung (gibts dort in kürzester Zeit per Knopfdruck zum Mitnehmen)
(2) USt-Identifikationsnummer: Die kann jeder umsatzsteuerlich erfasste Unternehmer bekommen, auch wenn er keine innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Erwerbe ausführt. Die hat den Vorteil, dass sie innerhalb der EU jeder als Nachweis der Unternehmereigenschaft kennt, und dass man von überall aus mit kleiner Mühe online überprüfen kann, ob sie gültig ist.
Beiläufig ist die USt-Identifikationsnummer als Pflichtangabe auf der Rechnung auch viel weniger sensibel als die Steuernummer.
Schöne Grüße
MM
hallo martin,
auf deine antwort hatte ich gehofft 
(1) Bestätigung des Betriebsfinanzamtes über steuerliche
Erfassung (gibts dort in kürzester Zeit per Knopfdruck zum
Mitnehmen)
ja, sowas habe ich mir auch schon gedacht. so werde ich es wohl machen.
(2) USt-Identifikationsnummer: Die kann jeder umsatzsteuerlich
erfasste Unternehmer bekommen, auch wenn er keine
innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Erwerbe ausführt.
wirklich? die ist mir mal vor ein paar jahren verweigert worden, als ich sie für ungarn gebraucht hätte. aber da wollte ich auch ausnahmsweise was verkaufen (d.h. ich hatte dorthin eine rechnung über waren zu schreiben), obwohl ich ja eine rfreiberuflichen tätigkeit nach ging… seltsam das ganze eigentlich, jetzt wo du es sagst…
Beiläufig ist die USt-Identifikationsnummer als Pflichtangabe
auf der Rechnung auch viel weniger sensibel als die
Steuernummer.
vielen dank, ich werde mich drum kümmern.
herzliche grüße
ann
Hallo Ann,
um diesen Vorgang:
wirklich? die ist mir mal vor ein paar jahren verweigert
worden, als ich sie für ungarn gebraucht hätte. aber da wollte
ich auch ausnahmsweise was verkaufen
noch ein bissel präziser zu kriegen:
Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG und Durchschnittsatzbesteuerer in der Land- und Forstwirtschaft gem. § 24 UStG bekommen die USt-ID-Nummer bloß, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Lieferungen oder Erwerbe benötigen.
Da hab ich jetzt nicht drauf geachtet, daß ein Freiberufler ohne bedeutende Betriebsausgaben durchaus als Kleinunternehmer leben kann - obwohl er damit Geld verschenkt, wenn er hauptsächlich für Unternehmer tätig ist.
Schöne Grüße
MM