Freiberufler- einige Fragen

Hallo Wissende,

ich habe einige Fragen zum Freiberufler-Dasein. Zunächst das, was ich schon herausgefunden habe:

Also, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und möchte mich nebenbei Selbstständig machen. Bereich: Nachhilfe, Computerkurse, Beratung. Soweit ich weiß, muss ich dafür kein Gewerbe anmelden, weil das (laut einem Paragraphen §18??) auch als Freiberufler möglich ist. Soweit sogut.

Nun weiß ich auch, dass ich, ohne mich beim Finanzamt gemeldet zu haben, nicht loslegen darf/ Geld einnehmen darf.
Woher weiß ich denn, dass meine „Geschäftsidee“ erfolgsversprechend ist?

Ich mache jedes Jahr eine Steuererklärung bzw. den Lohnsteuerjahresausgleich. Dort exsistiert der Punkt: Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit.

Heißt das, dass ich doch nicht zwingend beim Finanzamt gemeldet sein muss? Gibt es da Übergangszonen?

Was wäre , wenn ich im November einige Stunden ohne Freiberuflerstatus arbeiten würde, und diese Einkünfte dann unter dem obengenannten Punkt in der nächsten Steuererklärung angäbe?
Darf ich dann eigentlich auch jetzt schon Rechnungen schreiben?

Ja, ich weiß. Fragen über Fragen. Aber ich habe in den Faqs/Archiv sowie über Google keine Antworten auf diese Fragen gefunden. Weiß hier jemand zufällig bescheid?

Danke für jede Antwort!

Gruß
Mareike

Achja, falls das Bundesland interessant sein sollte: NRW

Woher weiß ich denn, dass meine „Geschäftsidee“
erfolgsversprechend ist?

Das möchte man vorher „auskundschaften“ - Stichwort: Studium der Markt- und Konkurrenzsituation. Bedank’ dich bei Rolf, der meinen dementsprechenden Artikel gelöscht hat.

Soweit ich weiß, muss ich dafür kein Gewerbe anmelden,
weil das (laut einem Paragraphen §18??) auch
als Freiberufler möglich ist.

Kommt drauf an - erfüllst du die Voraussetzungen nach § 18 EStG?

Heißt das, dass ich doch nicht zwingend beim Finanzamt
gemeldet sein muss? Gibt es da Übergangszonen?

Da bin ich mir nicht ganz sicher - glaube aber, Festangestellte und Selbständige sind beim Finanzamt zwei ganz verschiedene „Bereiche“, aber eine freiberufliche Tätigkeit da anmelden (also eine Steuernummer kriegen), ist kein Akt. Guck’ doch mal unter „Steuern“, vielleicht steht da schon was darüber.

Jedenfalls zu der ganzen Thematik blättere doch mal etwas mal weiter 'runter, da haben wir über das ganze Thema Freiberufler / Gewerbe etc. schon ausgiebig diskutiert (wobei es auch manchmal etwas „heiß“ wurde

Hi,

Also, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und möchte
mich nebenbei Selbstständig machen. Bereich: Nachhilfe,
Computerkurse, Beratung. Soweit ich weiß, muss ich dafür kein
Gewerbe anmelden, weil das (laut einem Paragraphen §18??) auch
als Freiberufler möglich ist. Soweit sogut.

Vielleicht, vielleicht auch nicht:wink:

siehe auch:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/02.html#02000001
http://www.ratgeber-e-lancer.de/020101.html

mfg Ulrich

Hallo Mare,

du musst diese Nebeneinkünfte beim Finanzamt melden. Und zwar vor Beginn der Tätigkeit.

Am besten du wendest dich an das zuständige Finanzamt. Da bekommst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In diesem werden die (zusätzlich zu den bereits vorhandenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) Angaben über die Nebentätigkeit erfasst. Daraufhin bekommst du vom Finanzamt eine neue Steuernummer zugeordnet. Der Hintergrund ist der, dass es beim Finanzamt einfach ein etwas anderes Verfahren ist, als Einkommenssteuererklärungen, welche nur nichtselbständige Arbeit zum Gegenstand haben.

Danach kannst du eigentlich freiberuflich loslegen.

Für genauere Informationen wendest du dich am besten an dein Finanzamt. Hab ich auch so gemacht und bin dadurch ne ganze Ecke schlauer geworden.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße

Floyd

Hallo Floyd,

danke für deine Antwort. Du hast mir sehr geholfen.

Gruß
Mareike