Freiberufler, Ende stud. GKV, und nun?

Hallo zusammen!

Folgendes Szenario:

Seit 1996 gesetzlich krankenversichert bei der AOK, seit 7 Jahren studentisch. Momentan (während des immer noch andauernden Studiums) freiberuflich tätig. Monats-Brutto zwischen 2000 und 2500€.

Die studentische Versicherung wurde nun zum 31.3. gekündigt und es läuft die „Duldungs-Übergangsphase“. Es stellt sich also die Frage, wie eine zukünftige Versicherung aussehen könnte.

Es entstand der Eindruck, eine gesetzliche Versicherung würde unter den genannten Umständen etwa 20% des Bruttoeinkommens kosten. Das ist natürlich eine enorme Steigerung im Vergleich zur bisherigen studentischen Versicherung. Parallel locken private Versicherungen mit deutlich niedrigeren Sätzen bei vermeintlich umfangreicheren Leistungen.

Meine Fragen:
Was würdet ihr mir empfehlen?

  • Es ist schon eine harte Nummer, während des Studiums plötzlich 20% des Brutto-Einkommens anstelle von ~60€ zu verlieren. An anderen Orten habe ich von 15% gelesen, bin also auch diesbezüglich etwas verwirrt.
  • Wenn ich mich für den Rest des Studiums privat versichern sollte - wie sieht es dann nach Ende des Studiums aus? Unter welchen Bedingungen kann ich dann ggf. noch zurück in die gesetzliche Versicherung? Muss ich bis dahin unter einer gewissen Umsatzschwelle bleiben? Oder unter einer bestimmten Zeitdauer, in der ich privat versichert war? Das variiert vermutlich je nach GKK, aber gibt’s da eine grobe Hausnummer?

Mir war leider nicht klar, was für ei erheblicher Faktor das Thema werden würde, daher habe ich es lange vor mir hergeschoben - was sich jetzt rächt.

Für Fakten und Tipps wäre ich sehr dankbar!

Alles Gute,
LEXI

Hallo,

entscheidend ist, was nach dem Ende des Studiums gemacht wird. Handelt es sich um eine Arbeitnehmertätigkeit, dann besteht mindestens für drei Jahre Versicherungspflicht in der GKV, unabhängig vom Einkommen. Es spielt deshalb keine Rolle ob bis zum Ende des Studiums eine gesetzliche oder private KV besteht.

Wird dagegen eine selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeit aufgenommen, entsteht keine Versicherungspflicht. Eine bisherige GKV kann freiwillig fortgesetzt werden, mit entsprechender Berücksichtigung des Einkommens. Eine private KV besteht weiter. Ein Wechsel zur GKV ist dann nicht möglich.

Zitat:
Es ist schon eine harte Nummer, während des Studiums plötzlich 20% des Brutto-Einkommens anstelle von ~60€ zu verlieren. An anderen Orten habe ich von 15% gelesen, bin also auch diesbezüglich etwas verwirrt.

Die studentische KV ist eine subventionierte KV, die von den anderen Erwerbstätigen mitfinanziert wird. Da ist es nur billig, wenn bei späterem eigenen Einkommen eine adäquate Beteiligung an der solidarischen Finanzierung erfolgt.

Gruß Woko

Hallo und Danke für deine Antwort!

entscheidend ist, was nach dem Ende des Studiums gemacht wird.

Da bin ich mir nicht so sicher, schliesslich muss ich mich ja jetzt, noch während des Studiums, entscheiden, und habe noch bis zu 2 Jahre Studium vor mir. Es geht also momentan nicht darum, was ich hinterher beschäftigungsmodell-technisch mache, sondern was ich währenddessen krankenversicherungstechnisch mache. Und darum, ob ich je nach Entscheidung hinterher keine Chance mehr habe, bei Bedarf in die gesetzliche zurückzuwechseln. Wie kann ich sicherstellen, da noch die Wahl zu haben, selbst wenn ich mich jetzt für eine private KV entscheide?

Handelt es sich um eine Arbeitnehmertätigkeit, dann besteht
mindestens für drei Jahre Versicherungspflicht in der GKV,
unabhängig vom Einkommen. Es spielt deshalb keine Rolle ob bis
zum Ende des Studiums eine gesetzliche oder private KV
besteht.

Wie kann das so klar sein? Was, wenn ich mich jetzt privat versichere und das dann zum Studienende auch noch bin, freiberuflich?

Wird dagegen eine selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeit
aufgenommen, entsteht keine Versicherungspflicht. Eine
bisherige GKV kann freiwillig fortgesetzt werden, mit
entsprechender Berücksichtigung des Einkommens. Eine private
KV besteht weiter.

Und wenn, wie angedeutet, dann keine „direkt“ bisherige GKV besteht?

Ein Wechsel zur GKV ist dann nicht möglich.

So pauschal habe ich da schon anderes gelesen, daher frage ich ja auch hier nach. Wäre das grundsätzlich unmöglich, würde ich mich nach 12 Jahren des Einzahlens in die GKV schon sehr wundern.

Zitat:
Es ist schon eine harte Nummer, während des Studiums plötzlich
20% des Brutto-Einkommens anstelle von ~60€ zu verlieren. An
anderen Orten habe ich von 15% gelesen, bin also auch
diesbezüglich etwas verwirrt.

Die studentische KV ist eine subventionierte KV, die von den
anderen Erwerbstätigen mitfinanziert wird. Da ist es nur
billig, wenn bei späterem eigenen Einkommen eine adäquate
Beteiligung an der solidarischen Finanzierung erfolgt.

Es geht mir nicht darum, mich nicht sdolidarisch zeigen zu wollen, es geht mir nur um den plötzlichen und überaus harten Schnitt, den ich als „unbillige Härte“ bezeichnen würde.

Hallo,

ich kann mich nur wiederholen.

Entscheidet man sich jetzt für den Rest des Studiums für die PKV, dann entsteht für die Zeit nach dem Studium folgende Situation:

a. Arbeitnehmertätigkeit
Es besteht Versicherungspflicht in der GKV, auch wenn das Anfangseinkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt. Bei fortwährender Überschreitung der Verdienstgrenze besteht diese Versicherungspflicht mindestens drei Jahre. Erst im vierten Jahr kann man in die PKV wechseln.

b. selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeit
Hier entsteht keine Versicherungspflicht. Es besteht auch keine Versicherungsberechtigung in der GKV, da die Voraussetzungen des § 9 SGB V nicht vorliegen.

Das bedeutet nicht, dass eine spätere Rückkehr in die GKV nicht möglich ist. Sofern vor dem 55. Lebensjahr eine Arbeitnehmerbeschäftigung aufgenommen wird, tritt Versicherungspflicht ein. Voraussetzung ist, dass nicht gleichzeitig eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.,

Die bisher zurückgelegten Mitgliedszeiten spielen für später keine Rolle. Eine Ausnahme gibt es nur im Rahmen einer freiwilligen Weiterversicherung (§ 9 SGB V) bzw. für eine spätere Rentner-Krankenversicherung.

Gruß Woko

Ich muss Woko zustimmen, versuche aber es nochmal vereinfacht darzustellen:

In der gesetzl. Krankenversicherung zahlst du normalerweise:

15,5 % Krankenversicherung
bzw.
14,9 % Krankenversicherung für Selbstständige, Freiberufler etc. (Diese bekommen aber kein Krankengeld)

Dazu kommt dann noch die Pflegeversicherung:

1,95 % vom Brutto bzw.
2,2 % wenn mann min. 23 Jahre alt und kinderlos ist.

In der privaten Krankenversicherung zahlst du einen Kranken- und einen PFlegeversicherungsbeitrag der sich nach dem Versicherungsschutz un deinem Eintrittsalter berechnet. Je früher du einsteigst, um so günstiger ist es.

Solltest du weitere Fragen haben, helfe ich dir gerne.

Danke an alle für die ausführlichen Antworten. Ich denke ich habe es jetzt ansatzweise verstanden… ;o)

Beste Grüsse,
LEXI