Freiberufler: Erweiterung der Tätigkeit melden?

Hallo,

noch eine Frage zur freiberuflichen Tätigkeit:

Wenn Max Meyer lange Jahre schlicht freier Autor war und jetzt will er dazu auch Medienberater und -trainer werden, muss er das dann irgendwo melden?

Beim Finanzamt ist er bislang als Autor geführt. Aber auf dem nächsten ESt-Bogen kann er ja einfach die neuen Tätigkeiten mit angeben. (Muss da eigentlich immer alles ausführlich angegeben werden, also beispielsweise „Autor, Berater, Trainer“?)

Oder muss er das separat melden?

Mit dem Ordnungs-/Gewerbeamt hatte er bisher nix zu tun, die sagten auf Anfrage, die Tätigkeiten seien ja freiberuflich, nicht gewerblich.

Danke
und schönen Sonntag

Frank

Hallo Frank,

so lange insgesamt noch eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt muss m.E. nichts gemeldet werden. Ob der Medien-berater und -trainer darunter fällt konnte ich leider nirgends finden. Evtl. kann das Finanzamt eine Auskunft darüber erteilen. Ansonsten kann ich nur ein Blick in die Einkommensteuerrichtlinien empfehlen H 136 EStR ist hier die richtige Anlaufadresse.

Grüßle Soni

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Ansonsten kann ich nur ein Blick in die
Einkommensteuerrichtlinien empfehlen H 136 EStR ist hier die
richtige Anlaufadresse.

Vielen Dank!!

Da habe ich gleich reingeschaut, ist ja ganz schön kompliziert, die Materie - zumal mir dazu auch gleich eine Frage auffiel, wie dies mit einem möglichen „Promotions-Link“ auf der Website wäre - habe die mal ins Steuer-Forum gestellt:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Viele Grüße
Frank