Hallo
ein Freiberufler, unter 30, wie kann sich dieser gegen Erwerbsunfähigkeit versichern? Handicap: Bandscheibenvorfall vor 3 Jahren.
Danke für Infos.
Gruß
Hallo
ein Freiberufler, unter 30, wie kann sich dieser gegen Erwerbsunfähigkeit versichern? Handicap: Bandscheibenvorfall vor 3 Jahren.
Danke für Infos.
Gruß
ein Freiberufler, unter 30, wie kann sich dieser gegen
Erwerbsunfähigkeit versichern?
Wie jeder andere auch mit einer „BERUFS-unfähigkeitsversicherung“
Handicap: Bandscheibenvorfall
vor 3 Jahren.
Tja, das ist schlecht entweder musst du diesen Grund aus der Versicherung rausnehmen oder eine Versicherung finden die nur 3 Jahre zurückfragt.
Gruß
Hallo,
eine private BU oder EU zu finden wird sehr schwierig sein. Trotzdem entsprechende Angebote einholen. Vielleicht ist eine Versicherung bereit das Risiko zu tragen, wenn auch ggfls mit einem Risikozuschlag oder Ausschluss bestehender Leiden.
Wenn es sich um einen klassischen Freiberufler handelt, wird er in der Regel Pflichtmitglied einer berufständischen Versorgung über die Kammer sein. Diese sieht auch Ansprüche für BU bzw. EU vor.
Gehört der Freiberufler nicht zu diesem Kreis, dann kann er immer noch einen Antrag auf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Diese enthält den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Klar sollte sein, dass man dann nicht mehr aus der GRV heraus kommt.
Ein solcher Antrag kann nur innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden ( § 4 Abs. 2 SGB VI).
Gruß Woko
Hallo Woko
derjenige ist/muss Mitglied der BGW werden,sind dadurch die Risiken soweit als möglich abgedeckt?
Gruß
ein Freiberufler, unter 30, wie kann sich dieser gegen
Erwerbsunfähigkeit versichern? Handicap: Bandscheibenvorfall vor 3 Jahren.
Das wird vermutlich einen Leistungsausschluß geben. Jenachdem um welchen Beruf es geht, kann es irrelevant sein oder aber die Versicherung unsinnig machen.
Hallo,
was bedeutet hier BGW (wohl nicht Berufsgenossenschaft)?
Gruß Woko
Hallo,
was bedeutet hier BGW (wohl nicht Berufsgenossenschaft)?
Gruß Woko
doch: Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrt.
Gruß
Hallo,
durch die BGW sind nur die Folgen von Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten abgedeckt. Wenn die BU oder EU durch eine Erkrankung oder körperlichen Verfall eintritt, leistet die BG nicht.
Hinweis:
Der genaue Gesundheitsberuf wird hier nicht genannt. Wenn der Bandscheibenschaden durch die Tätigkeit in der Kranken- oder Altenpflege verursacht ist, könnte u.U. ein Berufskrankheit vorliegen s. Berufskrankheitenverodnung Nr. 2108
http://bundesrecht.juris.de/bkv/anlage_11.html
Gruß Woko
Hallo Woko
Altenpfleger. Gehe mal davon aus, dass der Vorfall durch den Beruf gekommen ist. Aber nutzt ja auch nix, wenn die Versicherungen sich quer stellen mit BU etc. Oder gibt es irgendwelche Tipps?
Die verschiedenen Versicherungsmenschen sagen auch verschiedene Dinge und da sollte man ja schon vorsichtig sein, nicht, dass im Schadensfall nicht geleistet wird. Denke, du verstehst was ich meine.
Gruß
Hallo,
wenn die Erkrankung berufsbedingt ist, kann einfach ein formloser Antrag auf Feststellung der Berufskrankheit gestellt werden. Die BG ist dann gesetzlivch verpflichtet, die Sache von sich aus zu prüfen. Bei Anerkennung einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallrente. Die ist meist wesentlich besser als eine BU oder EU-Rente.
Gruß Woko
Hallo
verstehe ich jetzt nicht so ganz. Die Person hat jetzt erst angefangen freiberuflich zu arbeiten, der Bandscheibenvorfall war vor ca. 3 Jahren und bei der BG ist er ab diesem Monat versichert.
Wäre ja toll wenn man dann jetzt schon eine Rente bekäme…aber ich glaube wir reden hier irgendwie aneinander vorbei???
Gruß
Hallo,
es wurde unterstellt, dass vor der freiberuflichen Tätigkeit bereits die gleiche Tätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt wurde. Dann ist die gleiche BG zuständig und das Feststellungsverfahren kann auch für die vergangene Erkrankung durchgeführt werden.
Gruß Woko
Hallo Woko
aha. Das ist richtig. Die Tätigkeit wird seit einigen Jahren ausgeübt.
Und was hätte der Freiberufler davon? Entschuldige diese Frage aber in solchen Fällen halten sich die zuständigen Leute ja immer gern bedeckt.
Gruß
Hallo Irene,
wenn eine Berufskrankheit festgestellt wird, dann steht die ganze Palette der BG-Leistungen zur Verfügung, einschließlich einer lebenslangen BG-Rente. Auch wenn die Erkrankung jetzt noch nicht zur Aufgabe der Berufstätigkeit geführt hat, ist eine rechtzeitige Feststellung durch die BG zur Beweissicherung und Anspruchssicherung angebracht.
Gruß Woko
Hallo Woko
das hört sich ja interessant an. Angenommen, der Freiberufler hat sich jetzt bei Beginn seiner Tätigkeit bei der BG angemeldet, dann kann er dieser mitteilen, dass er einen Bandscheibenvorfall hatte.
Gruß