Hallo,
gerade einen interessanten Fall diskutiert. Über Eure Meinungen dazu würde ich mich freuen.
Angenommen, ein Freiberufler übt in einem Jahr eine Tätigkeit aus, die das FA als gewerblich einstuft (z.B. Moderator von Veranstaltungen übernimmt für eine auch deren Organisation, Journalist arbeitet als PR-Agentur, Zahnarzt verkauft auch Zahnbürsten usw.).
Dann wäre, wenn das Ganze nicht buchhalterisch getrennt wurde, damit auch die freiberufliche Tätigkeit „infiziert“.
Nun die Diskussion: Bezieht sich diese „Infektion“ nur auf das laufende Jahr, in dem diese infizierende Tätigkeit ausgeübt wurde, oder könnte das auch auf andere Jahre der freiberuflichen Tätigkeit vor- bzw. nachgreifen? (Auch wenn in diesen Jahren eine solche Tätigkeit nicht ausgeübt wurde bzw. nicht mehr wird)?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank