Freiberufler: Gewerbe-Infizierung nur in 1 Jahr?

Hallo,

gerade einen interessanten Fall diskutiert. Über Eure Meinungen dazu würde ich mich freuen.

Angenommen, ein Freiberufler übt in einem Jahr eine Tätigkeit aus, die das FA als gewerblich einstuft (z.B. Moderator von Veranstaltungen übernimmt für eine auch deren Organisation, Journalist arbeitet als PR-Agentur, Zahnarzt verkauft auch Zahnbürsten usw.).

Dann wäre, wenn das Ganze nicht buchhalterisch getrennt wurde, damit auch die freiberufliche Tätigkeit „infiziert“.

Nun die Diskussion: Bezieht sich diese „Infektion“ nur auf das laufende Jahr, in dem diese infizierende Tätigkeit ausgeübt wurde, oder könnte das auch auf andere Jahre der freiberuflichen Tätigkeit vor- bzw. nachgreifen? (Auch wenn in diesen Jahren eine solche Tätigkeit nicht ausgeübt wurde bzw. nicht mehr wird)?

Vielen Dank
und viele Grüße
Frank

Hi !

Bezieht sich diese „Infektion“ nur auf das laufende Jahr, in dem diese infizierende Tätigkeit ausgeübt wurde

Ja.

An welcher Stellen konnte denn darüber die Diskussion interessant werden? Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und es wird jährlich geguckt, was ist.

BARUL76

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Hallo Barul,

danke für Deine Antwort und die Klarstellung!

An welcher Stellen konnte denn darüber die Diskussion
interessant werden?

Weil ein Kollege partout darauf beharrter, dass dies für fünf Jahre bindend sei. Dass er das mit der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer verwechseln könnte, wollte er partout nicht einsehen. Konnte aber auch keine Quelle für diese Bindewirkung der „Infektion“ nennen.

Viele Grüße
Frank