Freiberufler, Gewerblicher oder Übungungsleiter?

Hallo,

hätte da eine knifflige Frage … zumindest für mich ist sie das.

Ich bin im Hauptberuf Beamter auf Lebenszeit. Ab demnächst werde ich als Dozent / Lehrer für einen Vorbereitungskurs zur staatlichen Fischerprüfung in Bayern tätig sein. Der Vorbereitungskurs ist in Bayern als Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung Pflicht (nach § 6 AVBayFiG). Das heißt, die Lehrgangsteilnehmer melden sich zur prüfung beim Ministerium an - belegen aber einen Kurs bei externen, wie bei unserem Fachlehrgang. Der Fachlehrgang erhält vom Ministerium (Institut für Fischerei) den Rahmenlehrplan vorgeschrieben und das Ministerium bestätigt, dass die Kursleiter ihrer Vorbildung nach geeignet sind, einen solchen Lehrgang zu halten. Weiteres (außer eine Plichtstundenzahl und eben der Lehrplan) ist dem Lehrgang aber nicht vorgeschrieben. Auch das Honorar, das die Referenten für den Kurs verlangen ist nicht der Höhe nach vorgeschrieben. Nun meine Frage:

Bin ich als Kursleiter / Lehrer:

  • Gewerbetreibender und muss ein Gewerbe anmelden, Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen?

  • oder bin ich als unterrichtender Dozent eher ein Freiberufler nach § 18?

  • oder trifft das alles nicht zu und es handelt sich um eine ehrenamtliche lehrtätigkeit im Auftrag (bzw. nach Anweisung) einer Behörde, für die § 3 Nr. 26 oder 26a EstG gilt - also mit entsprechenden Steuerfreibeträgen?

Wäre ganz toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Ich möcht mich jetzt nicht gleich direkt ans FA wenden … irgendwie schäme ich mich, dass ich mich da Null auskenne … andererseits möcht ich dann bei der nächsten Steuererklärung auch nichts falsch machen - oder keine Anmeldung übersehen, wenn ich das evtl. als Gewerbe anmelden müsste.

Vielen Dank im voraus für evtl. hilfreiche Antworten!

Sepp

Hallo, Josef,

also unter ehrenamtlich läuft das sicher nicht, da du ja ein Entgelt dafür erhältst. Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen. Ich halte es allerdings für falsch, nicht beim Finanzamt nachzufragen, dafür sind sie ja auch da. Wenn wir knifflige Fälle haben, bei denen wir uns nicht sicher sind, machen wir das auch. Damit erhältst du eine Auskunft, u. U. sogar schriftlich, auf die du dich dann berufen kannst.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben.

Gruß,
Bellis

Hallo Bellis, schon mal vielen Dank für Deine Antwort! Ich hab mir schon sowas gedacht und ging gedanklich davon aus, dass man das versteuern muss. Allerdings frage ich mich, ob das nicht doch unter die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG fallen könnte. Hier sind Übungsleiter / Ausbilder ausdrücklich drunter und wenn man das im Auftrag einer Behörde (Ministerium) macht, dann könnte das doch zutreffen? Das wären dann immerhin 2.100 Euro im Jahr, die steuerfrei wären - fraglich, ob ich diesen Betrag überhaupt erreichen würde.

Das mit dem Finanzamt ist immer so eine Sache. Ich hatte da schon mal einen Fall - da hben sie mir was falsches gesagt - sich das aber dann aufgeschrieben und dann in der Steuererklärung prompt beanstandet - obwohl sie im Unrecht waren - musste Widerspruch einlegen - erst dann haben sie nachgegeben. Da bin ich also eher vorsichtig geworden … aber Steuerberater wäre evtl. eine Alternative - die machen aber ja auch nichts mehr umsonst.

Viele Grüße, vielen Dank

Josef