hallo an alle,
wie kann ich es umgehen, dass ich mich nach der anmeldung der feriberuflichen tätigkeit entziehen kann zur pflichtmitgleidschaft zur IHK bzw. HWK
Hallo,
entweder: wenig verdienen (unter der Freigrenze liegen)
oder: einen sog. „freien Beruf“ ausüber mit der Folge, dass keine Zwangsmitgliedschaft bei IHK oder HWK und keine Gewerbesteuerpflicht vorliegt.
Freiberufler ist, wer selbstständig und unabhängig ist und einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen Tätigkeit höherer Art nachgeht oder eine persönliche Dienstleistung höherer Art erbringt, die eine höhere Bildung erfordert (z. B. Architekten, Rechtsanwälte, Autoren, Krankengymnast, Übersetzer, etc.)
Viele Grüsse
BM
hallo an alle,
wie kann ich es umgehen, dass ich mich nach der anmeldung der
feriberuflichen tätigkeit entziehen kann zur
pflichtmitgleidschaft zur IHK bzw. HWK
wie kann ich es umgehen, dass ich mich nach der anmeldung der
feriberuflichen tätigkeit entziehen kann zur
pflichtmitgleidschaft zur IHK bzw. HWK
Hallo!
Voraussetzung ist die Anerkennung als Freiberufler durch das Finanzamt. Ich hab meine djure-CD irgendwo untergemust, jedenfalls ist im Einkommensteuergesetz geregelt, welche Berufe zu den freien Berufen zählen. Als Freiberufler übst Du kein Gewerbe/ Handwerk aus und hast deshalb nichts mit IHK und HWK zu tun.
Für einige freie Berufe gibt es dennoch Pflichtmitgliedschaften, nämlich in den berufsständischen Kammern, z. B. Ärzte in der Ärztekammer und Architekten in der Architektenkammer.
Gruß
Wolfgang