Freiberufler/Immobilienkauf/Umsatzsteuer

Was passiert steuerlich, wenn ich als Freiberuflerin eine Immobilie kaufe und sie nicht gewerblich vermiete?
Ist es richtig, dass
1.) die Immobilie in das Betriebvermögen eingehen kann
2.) dann eine USt.Erstattung erfolgt
3.) die Mieteinnahmen entsprechend USt.-freie Betriebseinnahmen sind?
Vielen, vielen Dank.

Hallo,

Was passiert steuerlich, wenn ich als Freiberuflerin eine
Immobilie kaufe und sie nicht gewerblich vermiete?

Bitte wichtige Unterscheidung ertragsteuerrechtlich und umsatzsteuerrechtlich sind zwei paar Stiefel!

Ist es richtig, dass
1.) die Immobilie in das Betriebvermögen eingehen kann

Die Immobilie geht nur in das Betriebsvermögen ein, wenn es für eigenbetriebliche Zwecke verwendet wird (notwendiges Betriebsvermögen)

Wenn die Immobilie vermietet ist, kann man die Immobilie freiwillig dem Betriebsvermögen zuordnen (gewillkürtes Betriebsvermögen) Ist allerdings nicht zu empfehlen, da der Verkauf oder die Entnahme oder auch bei der Betriebsaufgabe /-veräußerung die Immobilie mit versteuert wird egal wie lang sie im Betriebsvermögen war. Wenn die Immobilien im Privatvermögen ist und nach über 10 Jahren veräußert wird, geht das (Stand heute) an der Besteuerung vorbei.

Umsatzsteuerrechtlich kann die Immobilie abweichend zur ertragsteuerlichen Behandlung dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden.

2.) dann eine USt.Erstattung erfolgt

Es erfolgt nur eine USt-Erstattung vom Kaufpreis (?) der Immobilie, wenn die Immobilie umsatzsteuerpflichtig vermietet wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer der die Immobilien angemietet hat diese für unternehmerische Zwecke verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschliessen. (Näheres dazu unter nochmaligen Nachfragen)

Oder ist die Frage hier nach der selbst privatgenutzen Immobilie die teilweise noch vermietet ist, bei der eine Vorsteuer-Erstattung erfolgen kann?

3.) die Mieteinnahmen entsprechend USt.-freie Betriebseinnahmen sind?

Grundsätzlich sind Mieteinnahmen umsatzsteuerfreie Umsätze. Mann kann nur auf die Befreiung verzichten (Optieren zur USt-pflicht), wenn der Mieter der Immobilie diese nur für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschliessen.

Hoffe ich konnte helfen. Bei Unklarheiten einfach noch mal fragen.

Grüßle Soni