Freiberufler in Elternzeit: Was passiert steuerlich mit dem KFZ?

Hallo,

Können Sie mir sagen, wie man als Freiberufler mit dem KFZ in der Elterneziet steuerlich umgeht. Vor der Elternzeit wurde der Wagen gemäß der 1 % Regelung als Betriebswagen mit privater Nutzung steuerlich berücksichtigt. Im Mai letzten Jahres bis März diesen Jahres ging es dann unter Elterngeldbezug in die Elternzeit. Ab dann wurde der Wagen ausschließlich privat genutzt. Wie verfährt man in der Steuererklärung? Müssen wieder alle Ausgaben (inkl. Benzin) des ganzen Jahres vom Gewinn abgezogen werden und die 1 % des Kaufwertes als Einkommen versteuert werden?

Vielen lieben dank für Ihre Antworten.

Hallo

wurde der Wagen ausschließlich privat genutzt

Müssen wieder alle Ausgaben (inkl. Benzin) des ganzen Jahres vom Gewinn abgezogen werden und die 1 % des Kaufwertes als Einkommen versteuert werden?

„Müssen“ ganz sicher nicht - „Dürfen“ wäre die Frage.

M.W. kann der Wagen dann kein Betriebsfahrzeug mehr sein, wenn die geschäftliche Nutzung >10% ist.
http://www.steuerberater-zanin.de/faq%5Cs/faq-wofuer…

Demnach würde dann eine Privatentnahme vorliegen …
Ggf wäre die von den Anschaffungskosten anrechenbare Umsatzsteuer = erstattete Vorsteuer teilweise wieder ans Finanzamt zurückzuzahlen …

Ob das tatsächlich so zutrifft müsste man zunächst mal ermitteln, da die „Elternzeit“ = ausschliesslich private Nutzung sich über zwei Wirtschaftsjahre/Steuerjahre erstreckt.

Grüsse Rudi