Hallo,
Können Sie mir sagen, wie man als Freiberufler mit dem KFZ in der Elterneziet steuerlich umgeht. Vor der Elternzeit wurde der Wagen gemäß der 1 % Regelung als Betriebswagen mit privater Nutzung steuerlich berücksichtigt. Im Mai letzten Jahres bis März diesen Jahres ging es dann unter Elterngeldbezug in die Elternzeit. Ab dann wurde der Wagen ausschließlich privat genutzt. Wie verfährt man in der Steuererklärung? Müssen wieder alle Ausgaben (inkl. Benzin) des ganzen Jahres vom Gewinn abgezogen werden und die 1 % des Kaufwertes als Einkommen versteuert werden?
Vielen lieben dank für Ihre Antworten.