Ich habe als Freiberufler das Kfz meiner Ehefrau überwiegend beruflich genutzt (über 90% bei ca. 50.000 km/a). Da in diesem Fall nach meinem bisherigen Kenntnisstand nur die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden können, ergibt sich für mich die Frage, ob bzw. wie das Kfz in das Betriebsvermögen übernommen werden kann / muß zwecks steuerlicher Absetzung.
Danke jetzt schon für Eure Antworten.