Freiberufler: Kfz-Abrechnung

Ich habe als Freiberufler das Kfz meiner Ehefrau überwiegend beruflich genutzt (über 90% bei ca. 50.000 km/a). Da in diesem Fall nach meinem bisherigen Kenntnisstand nur die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden können, ergibt sich für mich die Frage, ob bzw. wie das Kfz in das Betriebsvermögen übernommen werden kann / muß zwecks steuerlicher Absetzung.

Danke jetzt schon für Eure Antworten.

Wenn der Wagen deiner Frau gehört, kann er nicht ins Betriebsvermögen eingerechnet werden. So weit ich weiß.
LG
Natascha

Wenn der Wagen deiner Frau gehört, kann er nicht ins
Betriebsvermögen eingerechnet werden. So weit ich weiß.
LG
Natascha

Danke für Deine Antwort.
Sie deckt sich - leider - mit weiteren Antworten.
Gruß
Reiner

Hallo,
saoory, Deine Anfrage ist bei mir im Spam gelandet.
Kann Dir leider auch nicht wirklich helfen. Frag lieber einen Steuerberater und nicht andere Freiberufler. Das kursierende Halbwissen in dem Bereich ist enorm.
Viel Erfolg
Kath