Hallo Ihr alle,
seit kurzem übe ich von zu Hause aus eine freiberufliche Tätigkeit aus. Nun muss ich mir einen neuen Wagen zulegen, dieser soll mit Anzahlung finanziert werden. Als Existenzgründer erhalte ich sicherlich keinen Kredit, deshalb möchte ich dies über meine Ehefrau regeln. Das Fahrzeug wird zwischen zehn und 50 Prozent betrieblich genutzt.
Ich stelle mir das so vor:
- Kreditvertrag: K.-Nehmer ist meine Frau
- Fahrzeugbrief bleibt bei der Bank in Verwahrung
- Ich erhalte eine „Rechnungskopie“ mit meiner Anschrift vom Verkäufer (Händler)
- Diese reiche ich beim Finanzamt ein und mache einen
- Vorsteuerabzug von 50% geltend.
- Versteuert wird dann nach der 1%-Regelung, alle laufenden Kosten für das Fahrzeug mache ich in der EÜR zu 100% geltend.
Funktioniert das so oder sehe ich das zu blauäugig? Schon jetzt vielen Dank für einen Kommentar!
Gruß, Martin
Kredit bei der Ehefrau?
Hallo Ihr alle,
seit kurzem übe ich von zu Hause aus eine freiberufliche
Tätigkeit aus. Nun muss ich mir einen neuen Wagen zulegen,
dieser soll mit Anzahlung finanziert werden. Als
Existenzgründer erhalte ich sicherlich keinen Kredit, deshalb
möchte ich dies über meine Ehefrau regeln. Das Fahrzeug wird
zwischen zehn und 50 Prozent betrieblich genutzt.
Ich stelle mir das so vor:
- Ich erhalte eine „Rechnungskopie“ mit meiner Anschrift vom
Verkäufer (Händler)
- Diese reiche ich beim Finanzamt ein und mache einen
- Vorsteuerabzug von 50% geltend.
- Versteuert wird dann nach der 1%-Regelung, alle laufenden
Kosten für das Fahrzeug mache ich in der EÜR zu 100% geltend.
Funktioniert das so oder sehe ich das zu blauäugig? Schon
jetzt vielen Dank für einen Kommentar!
Gruß, Martin
Hi !
wenn du Angst hast, bei der Bank keinen Kredit zu bekommen, dann hol dir doch einen bei deiner Frau. WICHTIG: für die steuerliche Anerkennung muss alles wie unter Fremden üblich abgewickelt werden. Der Ablauf wäre dann:
- Kreditvertrag: K.-Nehmer ist meine Frau
- Fahrzeugbrief bleibt bei der Bank in Verwahrung
- Kreditvertrag mit der Ehefrau. Sicherheiten müssen nicht unbedingt sein.
- Ich erhalte eine „Rechnungskopie“ mit meiner Anschrift vom
Verkäufer (Händler)
Du erhältst sogar das Original der Rechnung, denn du bist derjenige, der das Auto kauft. Wie es anschließend finanziert wird, ist für die Ausstellungspflicht von Rechungen unerheblich.
- Diese reiche ich beim Finanzamt ein und mache einen
Vorsteuerabzug von 50% geltend.
Diese Regelung galt nur bis 31.12.2003. Jetzt darf man wieder die vollen 100% geltend machen.
- Versteuert wird dann nach der 1%-Regelung, alle laufenden
Kosten für das Fahrzeug mache ich in der EÜR zu 100% geltend.
Und nicht vergessen. Da du ja (an deine Frau) regelmäßig sowohl Zins, als auch Tilgung überweist (und deine Frau die Rate einfach an die Bank weiterleitet), kannst du auch noch die Zinsen geltend machen.
Bei deiner Frau muss dann weder die Aufnahme des Darlehens noch die „Weiterreichung“ an dich noch die Rückzahlung aus steuerlichen Gründen berücksichtigt werden. Vorraussetzung ist aber, dass sie die Bankkonditionen an dich weiterreicht.
Der Darlehensvertrag zwischen dir und deiner Frau kann formlos (handschriftlich A4-Blatt) erfolgen. Es sollte aber auf eine Vorlage zurückgegriffen werden. Diese Vorlage kann man zum Beispiel bei www.formblitz.de (ich glaube sogar kostenlos) oder in jedem gut sortierten Schreibwarenladen erwerben.
BARUL76