Hallo
ist es richtig, dass Selbständige die Kosten für ihre Versicherungen (KV,AV,UV etc.) nur noch bis zu einer Höhe von 2400 € absetzen können?
Und der Rest ist Privatsache?
Danke.
Gruß
Hallo
ist es richtig, dass Selbständige die Kosten für ihre Versicherungen (KV,AV,UV etc.) nur noch bis zu einer Höhe von 2400 € absetzen können?
Und der Rest ist Privatsache?
Danke.
Gruß
Hallo,
ist es richtig, dass Selbständige die Kosten für ihre
Versicherungen (KV,AV,UV etc.) nur noch bis zu einer Höhe von
2400 € absetzen können?:
Ja, § 10 Abs. 3 EStG.
Und das gilt nicht nur für Selbständige, sondern grundsätzlich für alle. Bei Arbeitnehmern verringert sich der Betrag aber auf 1500 Euro.
Vor allem ist das nichts Neues, sondern gilt bereits seit 2005. Vorher waren die Abzugsmöglichkeiten sogar geringer.
Und der Rest ist Privatsache?:
auch schon der Teil bis 2.400 Euro ist Privatsache, da keine beruflichen oder geschäftlichen Aufwendungen vorliegen.
Es ist allein dem Großmut des Gesetzgebers zu verdanken, dass hier überhaupt etwas abzugsfähig ist. Systemtechnisch handelt es sich nämlich um Kosten der privaten Lebensführung.
Gruß
Lawrence
Hallo,
die Höhe von 2.400 € ist richtig. Es ist allerdings ein Gesetz in Vorbereitung, nach dem ab 2010 die volle KV - und PflegeV-Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Hier der Wortlaut des Gesetzentwurfes:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF Startseite/Aktuelles/Aktuelle Gesetze/Gesetzentwuerfe Arbeitsfassungen/Entw Pflegeversicherung.html?__nnn=true)
Gruß Woko
auch schon der Teil bis 2.400 Euro ist Privatsache, da keine
beruflichen oder geschäftlichen Aufwendungen vorliegen.
Es ist allein dem Großmut des Gesetzgebers zu verdanken, dass
hier überhaupt etwas abzugsfähig ist. Systemtechnisch handelt
es sich nämlich um Kosten der privaten Lebensführung.Gruß
Lawrence
nun ja, hier handelt es sich aber eine um freiberufliche Tätigkeit, da gelten dann also 2400 € und ab 2010 ggf. alles.
Vielen Dank.
Gruß