Freiberufler Künstler oder Kleingewerbe

Hallo,
bin neu hier und mache mir schon lange Gedanken, wie ich meine künstlerischen Fähigkeiten (wenn es den welche sind) nebenberuflich „vermarkten“ kann.
Habe einen Vollzeitjob als Metallbauer, da mich die Arbeit kreativ meist wenig fordert (da Arbeit nach Zeichnung)und auch nicht sehr feinfühlig oft ist, habe ich mir eine fast komplette Metallwerkstatt mit allem Nötigen über Jahre aufgebaut und habe dort meiner Kreativität nach der regulären Arbeit freien Lauf gelassen. Kerzenleuchter, Aschenbecher, Wasserspiele, Mützenhalter, Garderoben, Beistelltische, Tische, Stühle, Bänke, Rankgitter, Klingeln usw. Alle Objekte wurden von mir entworfen und sind von mir aufwendig gefertigt worden.
So nun würde ich dies gerne auch für andere Leute machen gegen eine Entlohnung. Also ich denke mir etwas aus und fertige es und biete es dann anderen Leuten an.
Ist das nun Kunst (Freiberufler) oder muss ich dann ein Kleingewerbe anmelden ?
Welche weiteren Folgekosten kommen auf mich zu bei den beiden Varianten ?
Brauche ich eve. sogar einen Meistertitel um die Aufgeführten Dinge zu verarbeiten ?
Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Gerome

Hallo Gerome,

die genauen Bedingungen bei Künstlern kenne ich nicht. Allerdings besitze ich selber einen Gewerbeschein als Kleinunternehmer (führe dementsprechend keine Mwst ab) und kenne mich damit auch etwas aus.
Selber erstelle ich Webseiten und würde dir ganz einfach folgendes empfehlen:

  1. Beantrage bei der Stadtverwaltung einen Gewerbeschein. Das kostet dich nur 20 Euro und damit bist du offiziell berechtigt, Rechnungen zu stellen.
  2. Solange du unter 17.500 Euro Umsatz bleibst, mussst du keine Mwst abführen, sofern du auf deinen Rechnungen angibst, dass du Kleinunternehmer bist und das so in deinen Unterlagen auch auftaucht.
  3. Suche dir jemanden, der dir etwas zur Hand geht und dir eine Webseite mit Online-Shop erstellen kann (bei Interesse und weiteren Fragen kannst du mich gerne kontaktieren) und dann stellst du dort deine Werke ein. Zusätzlich vielleicht einige Flyer verteilen und dann kannst du damit sicherlich einige Euros nebenher verdienen.
  4. Sprich das auch mit deinem Arbeitgeber ab. Nicht, dass in deinem Vertrag ein Nebenerwerb ausgeschlossen wird und du später Streß mit dem Arbeitgeber bekommst. Solange du deinem Arbeitgeber durch dein Gewerbe allerdings keine Konkurrenz machst, sollte der auch nichts dagegen haben. Dennoch: einfach mal darüber mit ihm sprechen macht sich besser, als nichts zu sagen.

Folgekosten hast du eigentlich keine. Ein Gewerbe zu gründen kostet wie gesagt 20 Euro ca. und dann musst du halt beachten, ob du eine Steuerklasse hochrutscht o.ä. aber generelle Kosten hast du eigentlich nicht. :wink:

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit bestem Gruß,

Martin Hahn
www.hochdrei-service.de

Ich stand kürzlich auch vor dieser Frage und habe inzwischen gelernt: In dem Augenblick, wo ich etwas verkaufe oder die Absicht dazu habe bin ich nicht mehr freiberuflich tätig und muß ein (Klein)-Gewerbe anmelden. Gruß Anne

Hm, da bin ich leider überfragt…
Ich glaube, dass man es auf alle Fälle irgendwie anmelden muss, obwohl… Wenn man mal bei ebay schaut gibt es ja auch sehr viele Menschen die ihre selbstgemachten Socken, Bilder usw. anbieten… Ob die das angemeldet haben ist fraglich…
Das du einen Meistertitel brauchst kann ich mir nicht vorstellen. Auskennen tu ich mich da aber leider nicht…

LG, ZauberZwerg

Hallo Gerome,

Ist das nun Kunst (Freiberufler) oder muss ich dann

ein Kleingewerbe anmelden ?

Das ist die Frage, die sehr oft gestellt wird. Alle
Freiberufler werden im § 18 des Einkommensteuergesetzes
in einer Art Katalog aufgeführt.

siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Ob du nun jedoch als Künstler zu bezeichnen ist oder ob
bei dir die handwerkliche Herstellung überwiegt ist
sicher eine Streitfrage, die ich hier nicht klären
kann. Wenn du es genau wissen möchtest, beauftrage
einen Steuerberater oder lass dir eine Auskunft vom
Finanzamt erteilen (Vorsicht, auch die Auskunft beim
Finanzamt kann kostenpflichtig sein).

Welche weiteren Folgekosten kommen auf mich zu bei den

beiden Varianten ?

eventuell die Kosten für einen Steuerberater oder
Rechtsbeistand. Zur Erstellung der Gewinnermittlung am
Jahresende.

Zu dieser Frage haben wir bereits einen schönen Artikel
verfasst, den du dir mal durchlesen solltest:

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/07/30/welche-
kosten-kommen-monatlich-auf-einen-existenzgruender-zu/

Brauche ich eve. sogar einen Meistertitel um die

Aufgeführten Dinge zu verarbeiten ?

Wenn du als Handwerker willst, könnte das durchaus ein
Problem sein. Der Freiberufler als Künstler hat damit
glaube ich nicht das Problem.

Auch hier haben wir wieder einen passenden Artikel
geschrieben:

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2008/04/03/mit-
ausubungsberechtigung-selbstandig/

Auch

http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/07/06/ausubungs
berechtigung-oder-meister-faq-29/

viel Erfolg
Torsten