Freiberufler Kunst versus Vervielfältigung Gewerbe

Hallo,
ich habe mal eine Frage: Ich bin bei der KSK als freiberufliche Bildhauerin und Malerin gemeldet. Ich möchte aber nun auch dazu übergehen, meine gemalten Bilder auch auf Leinwand per Druck zu reproduzieren bzw. auch von meinen Skulpturen Reproduktionen, also mehrere Nachgüsse einer Form, anfertigen zu lassen. Nun mein Anliegen: Lasse ich von fiktiv gesagt meinem selbst gemalten Öl-Bild ,Mondschein" noch 20 Drucke anfertigen, um diese zu verkaufen, ist dies dann nicht mehr Kunst?, sprich freiberufliches Schaffen und ich müsste dann doch ein Gewerbe anmelden? Was ich ehrlich gesagt nicht möchte, weil ich aus meiner Freiberuflichkeit und der Künstlersozialkasse nicht heraus möchte. Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen? Lieben Dank butterfly23

Hallo,
die Frage was Kunst ist und was nicht, ist nicht so einfach zu beantworten. :smile: Ich würde da nicht lange nachfragen, sondern einfach mal drucken.Schließlich könnte es ja auch ein künstlerischer Gedanke sein, die Bilder zu drucken, die Skulpturen zu vervielfältigen. Und selbst wenn du ein Gewerbe anmeldest, kannst du doch trotzdem in der KSK bleiben, glaube ich.Kritisch wirds erst, wenn du durch dein Gewerbe wesentlich mehr verdienst und deine Einkünfte durch die freie Kunst, unter dem Einkommensminimum liegen.
Das sind keine rechtlich fundierten Auskünfte. Einfach nur meine Einschätzung und bei der Frage, was ist Kunst was nicht befinden wir uns ja ohnehin in einem Graubereich.
LG
Natascha

Hallo,
das ist das Problem mit der KSK und der Grund, warum wir irgendwann aus der KSK raus sind.
In der KSK darfst Du nur Einnahmen aus Honoraren haben,
als Freiberufler auch. Sobald Du mit Dingen handelst, bist Du Gewerbetreibend und somit ab einem Gewinn von
24.500,- €/Jahr gewerbesteuerpflichtig.

Ruf doch mal bei der KSK an und frag die, wie Du damit umgehen sollst.
Gruß und viel Erfolg
kathrin

Schwierig einzuschätzen…
Kannst Du evtl. die KSK direkt fragen?
Wahrscheinlich ist alles ab zwei Drucke in D Gewerbe…
Die Künstler aus meinem Freundeskreis sind Freiberufler geblieben weil sie mit der Reproduktion und Vermarktung eine Agentur beauftragt haben. 10% weg aber dafür komplett Ruhe…
Ansonsten würde ich einen Steuerberater oder beim Finanzamt nachfragen, zusätzlich zur KSK…

Hallo,

dazu kann ich leider nichts sagen, sorry.

Sascha