Freiberufler, mehrere Rechner gleichzeitig?

Hallo,

ich habe zwei Fragen zum Thema Betriebliche Ausgaben.

Erste Frage:

Mal angenommen man hat als Kleinunternehmer einen Desktop-Rechner angeschafft, welchen man für mehr als 50% beruflich nutzt, diesen jedoch nicht in der Steuererkärung für das Anschaffungsjahr berücksichtigt weil es eh nichts gebracht hätte. Könnte man ihn im Folgejahr in das Betriebsvermögen miteinbeziehen oder wäre dies zu spät?

zweite Frage:

Darf man als Freiberuflicher (sagen wie mal in der Medien-Branche) mehrere Rechner gleichzeitig als Betriebsvermögen kennzeichnen?
Zum Beispiel wenn man einen Desktop-Rechner, einen kleinen Laptop für kurze Kundenbesuche/Präsentationen und einen großen, starken Laptop für prozessoraufwendige Arbeiten abseits des Büros in Kundennähe benutzt?

Vielen Dank im voraus!

Hallo

ich würde es folgendermaßen lösen:

Erste Frage:

Mal angenommen man hat als Kleinunternehmer einen
Desktop-Rechner angeschafft, welchen man für mehr als 50%
beruflich nutzt, diesen jedoch nicht in der Steuererkärung für
das Anschaffungsjahr berücksichtigt weil es eh nichts gebracht
hätte. Könnte man ihn im Folgejahr in das Betriebsvermögen
miteinbeziehen oder wäre dies zu spät?

da die betriebliche nutzung über 50% liegt war der pc schon im jahr der anschaffung (notwendiges) betriebsvermögen. die dabei nicht in anspruch genommene afa darf aber nicht einfach nachgeholt werden. stattdessen sind die anschaffungskosten jetzt auf die restnutzungsdauer zu verteilen und dementsprechend die afa vorzunehmen.

zweite Frage:

Darf man als Freiberuflicher (sagen wie mal in der
Medien-Branche) mehrere Rechner gleichzeitig als
Betriebsvermögen kennzeichnen?
Zum Beispiel wenn man einen Desktop-Rechner, einen kleinen
Laptop für kurze Kundenbesuche/Präsentationen und einen
großen, starken Laptop für prozessoraufwendige Arbeiten
abseits des Büros in Kundennähe benutzt?

grundsätzlich darf der freiberufler so viele pc’s haben wir er möchte. es kommt nur darauf an, wie diese genutzt werden. ab einer betrieblichen nutzung von 10% dürfen, ab 50% müssen diese dem unternehmen zugeordnet werden (eine privatnutzung ist eventuell als entnahme zu versteuern).
wichtig ist natürlich auch, dass die nutzungsanteile dem finanzamt glaubhaft gemacht werden.

so meine einschätzung, wenn andere meinungen vorliegen nur her damit.

gruß

grundsätzlich darf der freiberufler so viele pc’s haben wir er
möchte. es kommt nur darauf an, wie diese genutzt werden. ab
einer betrieblichen nutzung von 10% dürfen, ab 50% müssen
diese dem unternehmen zugeordnet werden (eine privatnutzung
ist eventuell als entnahme zu versteuern).
wichtig ist natürlich auch, dass die nutzungsanteile dem
finanzamt glaubhaft gemacht werden.

Vielen Dank für die Antwort,

begründen könnte man die Nutzung der verschiedenen Rechner durch ihre Leistung. Ein Netbook mit über 8h Akkulaufzeit und kleinem Bildschirm ist für Präsentation oder Buchhaltungs-Arbeiten/Kundenkontakt bei langen Reisen vorteilhafter als ein 17-Zoll Power-Notebook mit nur 2h Akkulaufzeit aber genügend Prozessorstärke, um alle Aufgaben zu bewerkstelligen.
Der ebenfalls starke Desktop-Rechner ist wegen deinen Anschlussmöglichkeiten wichtig und bietet die Möglichkeit ihn als „Render-Farm“ zu benutzen, um die Rechenkraft im Verbund zu stärken.

Oder wäre dies nicht glaubhaft genug?

Vielen Dank

Denke schon dass das reichen müsste, hängt halt immer vom bearbeiter im finanzamt ab, aber wenn jemand die gegenstände auch wirklich betrieblich nutzt, dann wird er dies i.d.r. auch immer nachweisen können.