Hallo,
ich habe zwei Fragen zum Thema Betriebliche Ausgaben.
Erste Frage:
Mal angenommen man hat als Kleinunternehmer einen Desktop-Rechner angeschafft, welchen man für mehr als 50% beruflich nutzt, diesen jedoch nicht in der Steuererkärung für das Anschaffungsjahr berücksichtigt weil es eh nichts gebracht hätte. Könnte man ihn im Folgejahr in das Betriebsvermögen miteinbeziehen oder wäre dies zu spät?
zweite Frage:
Darf man als Freiberuflicher (sagen wie mal in der Medien-Branche) mehrere Rechner gleichzeitig als Betriebsvermögen kennzeichnen?
Zum Beispiel wenn man einen Desktop-Rechner, einen kleinen Laptop für kurze Kundenbesuche/Präsentationen und einen großen, starken Laptop für prozessoraufwendige Arbeiten abseits des Büros in Kundennähe benutzt?
Vielen Dank im voraus!