Liebe Experten,
angenommen, eine Freiberuflerin ist seit Jahren in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung versichert. Was würde passieren, wenn sie längerfristig erkranken oder aufgrund einer Schwangerschaft mit Komplikationen für mehrere Monate arbeitsunfähig würde?
Hätte man (unter der Voraussetzung, dass die freiberufliche Tätigkeit in einem solchen Fall aufgegeben/unterbrochen werden müsste) trotz nicht vorhandener Arbeits- und damit Vermittlungsfähigkeit Anspruch auf ALG I oder rutscht man trotz freiwilliger ALV sofort durch ins ALG II?
Vielen Dank und viele Grüße
Gwen