Ob Gewerbe oder Freiberuf richtet sich nach der Art der Tätigkeit:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php
Manchmal kann beides sinnvoll sein. Beispiel:
Ärzte sind in der Regel Freiberufler.
Wenn jetzt aber ein Arzt ein Pieks-Dich-selbst-Set verkauft, wäre das eine gewerbliche Tätigkeit.
Damit nun nicht seine gesamten Aktivitäten gewreblich werden (Gewerbesteuer, IHK, …) ist es sinnvoll, die beiden Bereiche zu trennen.
Ein Ingenieur ist seit seiner Studienzeit in sehr geringem
Maße als Internetprovider tätig. Dies , und das erstellen von
Software hat er in der Gewerbeanmeldung angegeben.
Beides gewerbliche Tätigkeiten.
Nun, drei Jahre nach Beendigung des Studiums möchte er als
Freiberufler Software entwickeln.
Hier sollte (eventuell in einer extra-Frage geklärt werden, ob das eine freiberufliche Tätigkeit ist.
Geht das neben dem angemeldeten Gewerbe oder muß er dieses
Abmelden?
Geht. - siehe oben
Auf einer Infoseite aus NRW heisst es, das eine Abmeldung
nicht nötig sei wenn der Bereich Gewerbe und Freiberuf
deutlich getrennt sei.
ja.
Dazu bräuchte man verschiene Konto,
m. E. nicht unbedingt, aber eine ordentlich getrennte Abrechnung der beiden Bereiche.
verschieden Briefköpfe.
Keine Ahnung
Darf er das Gewerbe abmelden und trotzdem weiter als Provider
tätig sein?
Gwerbe muss bleiben, weil Providing gewerbliche Tätigkeit.
Muß er auf das Finanzamt zugehen um dies zu klären?
falls zusätzlich eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet wird, ja.
Umsatzsteuerlich muss beides gleich laufen (diese Eigenschaft hängt an der Person): Beides Kleinunternehmen oder beides Unternehmen.
Student
Grenzen für Krankenkasse, Bafoeg und Kindergeld beachten!:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
Beste Grüße
JoKu