Freiberufler mit Gewerbe

Hallo zusammen,

wie verhällt es sich in folgendem Fall:

Ein Ingenieur ist seit seiner Studienzeit in sehr geringem Maße als Internetprovider tätig. Dies , und das erstellen von Software hat er in der Gewerbeanmeldung angegeben. Sein Verdienst daraus ist lediglich ca. € 500,-- pro Jahr. Nun, drei Jahre nach Beendigung des Studiums möchte er als Freiberufler Software entwickeln.

Geht das neben dem angemeldeten Gewerbe oder muß er dieses Abmelden?
Auf einer Infoseite aus NRW heisst es, das eine ABmeldung nicht nötig sei wenn der Bereich Gewerbe und Freiberuf deutlich getrennt sei. Dazu bräuchte man verschiene Konto, verschieden Briefköpfe.

Darf er das Gewerbe abmelden und trotzdem weiter als Provider tätig sein?

Muß er auf das Finanzamt zugehen um dies zu klären?

Es würde mich freuen wenn ich hierzu Informationene erhallten würde.

Beste Grüße
xrax

Ob Gewerbe oder Freiberuf richtet sich nach der Art der Tätigkeit:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php

Manchmal kann beides sinnvoll sein. Beispiel:
Ärzte sind in der Regel Freiberufler.
Wenn jetzt aber ein Arzt ein Pieks-Dich-selbst-Set verkauft, wäre das eine gewerbliche Tätigkeit.
Damit nun nicht seine gesamten Aktivitäten gewreblich werden (Gewerbesteuer, IHK, …) ist es sinnvoll, die beiden Bereiche zu trennen.

Ein Ingenieur ist seit seiner Studienzeit in sehr geringem
Maße als Internetprovider tätig. Dies , und das erstellen von
Software hat er in der Gewerbeanmeldung angegeben.

Beides gewerbliche Tätigkeiten.

Nun, drei Jahre nach Beendigung des Studiums möchte er als
Freiberufler Software entwickeln.

Hier sollte (eventuell in einer extra-Frage geklärt werden, ob das eine freiberufliche Tätigkeit ist.

Geht das neben dem angemeldeten Gewerbe oder muß er dieses
Abmelden?

Geht. - siehe oben

Auf einer Infoseite aus NRW heisst es, das eine Abmeldung
nicht nötig sei wenn der Bereich Gewerbe und Freiberuf
deutlich getrennt sei.

ja.

Dazu bräuchte man verschiene Konto,

m. E. nicht unbedingt, aber eine ordentlich getrennte Abrechnung der beiden Bereiche.

verschieden Briefköpfe.

Keine Ahnung

Darf er das Gewerbe abmelden und trotzdem weiter als Provider

tätig sein?
Gwerbe muss bleiben, weil Providing gewerbliche Tätigkeit.

Muß er auf das Finanzamt zugehen um dies zu klären?

falls zusätzlich eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet wird, ja.

Umsatzsteuerlich muss beides gleich laufen (diese Eigenschaft hängt an der Person): Beides Kleinunternehmen oder beides Unternehmen.

Student

Grenzen für Krankenkasse, Bafoeg und Kindergeld beachten!:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Beste Grüße
JoKu

Hi,

Auf einer Infoseite aus NRW heisst es, das eine ABmeldung
nicht nötig sei wenn der Bereich Gewerbe und Freiberuf
deutlich getrennt sei. Dazu bräuchte man verschiene Konto,
verschieden Briefköpfe.

So ist es!! Softwareentwicklung als Freiberufler ist ein Grenzfall, da kein Katalogberuf (wie Journalist, Anwalt etc.). Ich kenne X Fälle, die sich da mit dem Finanzamt streiten. EIne recht ähnliche Tätigkeit (beides IT) mit Gewerbeschein zusätzlich noch auszuüben dürfte die Sache nicht einfacher machen. Man muss sich auf die Wissenschaftliche Tätigkeit berufen, die streng genommen bei Softwareentwicklung nicht immer gegeben ist. Mehr Infos gibt es dazu bei der GI und dort in der Freiberufler-Sektion.

Darf er das Gewerbe abmelden und trotzdem weiter als Provider
tätig sein?

Nein.

Muß er auf das Finanzamt zugehen um dies zu klären?

Klar, die müssen dich einsortieren. Aber wie gesagt, das ist nicht einfach. Finanzämter wollen immer ein Gewerbe haben, wegen der Gewerbesteuer!

Gruss Aron

Danke für die Info. Möchte aber nochmal nachfragen.

Softwareentwicklung als Freiberufler ist ein
Grenzfall, da kein Katalogberuf (wie Journalist, Anwalt etc.).
Ich kenne X Fälle, die sich da mit dem Finanzamt streiten.

Der Mann ist aber Dipl. Ing. (FH) und Ingenieure sind doch im Katalog?
Da gibts ja noch den Fall für die Entwickler von Systemsoftware. Die wären Freiberufler. Was zähl aber zu Systemsoftware?

Mehr Infos gibt es dazu bei der GI und dort
in der Freiberufler-Sektion.

GI= gesellschaft für Informatik?
Eine Freiberufler-Sektion finde ich da leider nicht.

Ans FA schreibt man einfach „ich teile Ihnen mit das ich freiberuflich Tätig bin“, und ists gut?

Besten Dank
xrax