Freiberufler nach 2 Jahren zurück in die GKV

Ich habe gestern eine Diskussion geführt und bin mir nicht sicher bzgl. einer Aussage die mir gegenüber getroffen wurde.

Ein Freiberufler hat sich vor 2 Jahren privat krankenversichert. Nun wird er sab Mitte August wieder angestellt sein und unter der Bemessungsgrenze verdienen.
Er würde aber weiter gerne privat versichert sein.

Nun wurde mir gesagt das bei Freiberuflern er auf jeden Fall zurück in die GKV muss !! Ich dachte er könne sich befreien lassen.

Was ist nun richtig ?

Moin!

Nun wurde mir gesagt das bei Freiberuflern er auf jeden Fall
zurück in die GKV muss !! Ich dachte er könne sich befreien
lassen.

Was ist nun richtig ?

Er ist doch dann wieder Angestellter und somit Versicherungspflichtig!

Gruß
CM

Ja, aber man kann sich doch von der Pflicht befreien lassen. Und nun
wurde mir gesagt das das nicht innerhalb der ersten 3 Jahre geht in denen er PKV versichert ist.

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Hallo!

Ja, aber man kann sich doch von der Pflicht befreien lassen.
Und nun
wurde mir gesagt das das nicht innerhalb der ersten 3 Jahre
geht in denen er PKV versichert ist.

Es gibt keinen Befreiungsgrund „Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit“. Ob er 3 oder 10 Jahre in der PKV war ist hier irrelevant. Wenn er allerdings 3 Jahre als Beamter oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdient hätte, wäre er versicherungsfrei.

Gruß
CM

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