Freiberufler neben Studentenjob?

Hallo, ich bin Student und neben dem Studium mit 80 Stunden pro Monat (auf Steuerkarte) angestellt. Ich verdiene so ca. 12000€ im Jahr. Nun habe ich in den Semesterferien für eine Firma einmalig etwas programmiert und soll dafür ca. 1000€ bekommen. Habe ich es richtig verstanden, dass das als freiberufliche Tätigkeit gilt und ich nun einfach eine Rechnung über die Summe ausstellen kann ohne das ich einen Gewerbeschein oder ähnliches benötige?
Würde ich dann hier keine Gewerbesteuer und/oder keine Umsatzsteuer abführen? Beides habe ich bei einer Recherche finden können und bin nun verwirrt. Am Ende würde ich dann auf der Steuererklärung unter „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ die 1000€ angeben. Ist das korrekt?
Danke!

Hallo, wenn es sich bei deiner Programmiertätigkeit um eine freiberufliche handelt, dann ist das so wie von dir beschrieben: Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ausfüllen und gut ist. Umsatzsteuer fällt keine an, denn die ist erst fällig, wenn man einen freiberuflichen Umsatz über 17.500€ hat. Ob die Programmiertätigkeit freiberuflich ist, mag ich nicht sicher sagen. Denn offensichtlich werden nicht grundsätzlich Programmierer als Freiberufler gesehen. Da musst du wohl noch weiter recherchieren. Sicher ist, je mehr Kreativität du bei deiner Tätigkeit aufbringen musst, desto freiberuflicher ist sie :smile:.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
LG
NaKa

Hallo

Ist das korrekt?

im großen und ganzen ja.

Allerdings gibt es ein Urteil des BFH zum Thema Programmierer und Freiberufler.

http://www.svkanzlei.de/text0021.pdf

ich zitiere mal Wiki:
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Programmierer freiberuflich tätig sein können, solange sie keine Trivialsoftware herstellen. Die früher maßgebliche Trennung zwischen „Systemsoftware“ und „Anwendungssoftware“ wurde aufgegeben. Auch künftig ist nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware als freiberufliche Tätigkeit zu beurteilen. Diese setzt vielmehr die Entwicklung qualifizierter Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion, Überwachung) voraus sowie eine Ausbildung, die der eines Ingenieurs zumindest vergleichbar ist.

Ansonsten alles korrekt

Gruß

Wawi

Super, danke euch beiden! :smile:
Ich denke die Definition passt gut, da es nicht triviale sondern sehr angepasste Software war und Planung, Konstruktion und Überwachung nötig waren.
Also nochmal kurz zusammengefasst: Ich füre keine Gewerbe- und Umsatzsteuer ab, mach am Ende wie beschrieben die Steuererklärung und muss dann auch zunächst nicht beweisen, dass es eine freiberufliche Tätigkeit war? Für den Fall einer Prüfung dann wohl!?

Stimme den Vorschreibern zu, auch Gewerbesteuer ist Umsatz/ Gewinn abhängig. Keine Gefahr.

Hallo

kleine Korrektur:

Stimme den Vorschreibern zu, auch Gewerbesteuer ist Umsatz/
Gewinn abhängig. Keine Gefahr.

Freiberufler zahlen grundsätzlich keine Gewerbesteuer, egal wie hoch der Umsatz ist.

Gruß
Dan