Ein Freiberufler (nebenberuflich tätig in der wissenschaftl. Beratung) will sich einen Firmenwagen anschaffen.
Das Auto soll ein ca. 8 Jahre alter Gebrauchtwagen für ca. 20 000 € werden (keine MwSt ausweisbar), Neupreis war 65 000€.
Nun ist die Vorgehensweise nicht ganz klar:
- Kauf
- Überführung ins Betriebsvermögen
- Nachweis ans FA dass berufl. Nutzung >50%
- In der Steuererklärung (genauer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung) kann dann die Abschreibung und die laufenden Kosten gewinnmindernd geltend gemacht werden (abzügl. Privatanteil). Gewinnerhöhend ist pro Monat 1% vom Neupreis anzusetzen (oder alternativ ein Fahrtenbuch zu führen).
Ist das so korrekt? Was gibt es sonst zu beachten?
Nun meine Fragen:
- Wie werden die >50% berufl. Nutzung nachgewiesen? Ist die Tatsache dass dies das einzige Fahrzeug ist nachteilig?
- Kann das Auto wenn es komplett abgeschrieben ist dem Betriebsvermögen problemlos entnommen werden? Hat dies steuerl. Auswirkungen?
- Was passiert wenn z. B. im nächsten Jahr keine Einnahmen mehr vorhanden sind, sondern nur die Aufwände für den Pkw?
- Kann die Abgrenzung vom Hauptberuf (wofür man kein Auto braucht) ein Problem darstellen?
Viele Dank im Voraus für alle Antworten!
- In der Steuererklärung (genauer in der
Einnahmen-Überschuss-Rechnung) kann dann die Abschreibung und
die laufenden Kosten gewinnmindernd geltend gemacht werden
(abzügl. Privatanteil). Gewinnerhöhend ist pro Monat 1% vom
Neupreis anzusetzen (oder alternativ ein Fahrtenbuch zu
führen).
Entweder - oder. Aber nicht die Kosten um den Privatanteil kürzen und dann nochmal das 1% versteuern.
- Wie werden die >50% berufl. Nutzung nachgewiesen?
Mit einer Auflistung der beruflichen Fahrten und der Gesamtfahrleistung über 3 Monate.
Ist die
Tatsache dass dies das einzige Fahrzeug ist nachteilig?
Kann zum Problem werden, muss aber nicht. Kommt auf den Einzelfall an.
- Kann das Auto wenn es komplett abgeschrieben ist dem
Betriebsvermögen problemlos entnommen werden?
KLar!
Hat dies
steuerl. Auswirkungen?
Ja-die Entnahme hat zum Teilwert (also das, was ein Verkauf bringen würde) zu erfolgen, und nicht zum Buchwert.
- Was passiert wenn z. B. im nächsten Jahr keine Einnahmen
mehr vorhanden sind, sondern nur die Aufwände für den Pkw?
Dann wird wohl der PKW zu 100% privat genutzt=>Zwingend Entahme aus dem BV.
- Kann die Abgrenzung vom Hauptberuf (wofür man kein Auto
braucht) ein Problem darstellen?
?
Hier ein paar Impulse zum Thema „Gebrauchtwagen und Steuer“
Sind Gebrauchtwagen steuerlich gut oder schlecht?
Gruß
Alfred
Der Artikel ist ja immer noch genauso choatisch wie das letzte Mal…