ich habe jetzt schon lange das Netz durchsucht aber leider nicht das gefunden, was ich brauche. Ich finde diese ganzen Begriffe teilweise unheimlich verwirrend, möchte aber auch nichts falsch machen.
Folgendes. In meiner Freizeit Bastel „baue“ ich gerne Spielplätze für Vögel. Aus Naturästen, Holzperlen und nach meinen eigenen Vorstellungen
.
Nun haben mich viele meiner Freunde angesprochen, das ich die doch auch verkaufen kann, denn unser Bedarf ist nun endgültig gedeckt, und sie sehen wirklich gut aus.
Jetzt will ich auch nichts falsch machen und mich um etwaige Zahlungen an das FA drücken, auch wenn im Monat nicht all zu viel dabei raus kommen würde. Aber allein die Vorstellung weiter bauen zu können und dabei evtl auch noch ein kleines Taschengeld zu erhalten reizt mich schon sehr.
Nun aber mein Problem.
Ist dies eine künstlerische Tätigkeit, denn man kann das ganze ja auch als Schauobjekt in die Wohnung hängen, und wäre freiberuflich? Also nur Steuernummer beim FA beantragen.
Oder ist das doch im handwerklichen Bereich anzusiedeln, so wie Kunstgewerbe und ich muss einen Gewerbeschein beantragen ( ohne Umsatzsteuer)
Ach ja, vom Beruf her bin ich Industriekauffrau, also gar nichts mit Kunst etc.
Über eine Info wäre ich echt dankbar.
Ist dies eine künstlerische Tätigkeit, denn man kann das ganze
ja auch als Schauobjekt in die Wohnung hängen, und wäre
freiberuflich? Also nur Steuernummer beim FA beantragen.
Oder ist das doch im handwerklichen Bereich anzusiedeln, so
wie Kunstgewerbe und ich muss einen Gewerbeschein beantragen (
ohne Umsatzsteuer)
Das ist in der Tat ein Grenzfall. Eine Freundin von mir hat sehr lange ihre Töpferei als freiberufliche künstlerische Tätigkeit betrieben. Das hatte den Vorteil, daß sie unter anderem keinen Meisterbrief benötigt hat, der damals für ein TöpferGEWERBE notwendig gewesen wäre. Inweiweitr sie das dem Finanzamt gegenüber begründen/belegen/nachweisen musste, weiß ich nicht. Ich weiß nur daß sie für die Kunsterlsozialkasse immer wieder nachweisen musste, daß sier nicht nur Geschirr, sondern auch künstlerische Objekt herstellt. Aber mit der KSK hättest Du als Nebenberufler eh nichts zu schaffen …
Ist dies eine künstlerische Tätigkeit, denn man kann das ganze
Für mich hört sich das nach einem Gewerbe an. Das Gewerbe meldest du bei Deiner Gemeinde an. Sollte der Sachbearbeiter das für eine freiberufliche Tätigkeit halten, wird er Dir das sagen.
genau davor stehe ich jetzt: Wer entscheidet was es nun ist?
Reicht es, wenn ich für eine freiberufliche Tätigkeit - künstlerischer Art-, eine Steuernummer beim FA beantrage oder muß ich doch zum Gewerbeamt um ein Gewerbe anzumelden.
Auch wenn es abzusehen ist, das dies kontinuierlich ein Nebenerwerb bleiben wird, möchte ich gerne auf der sicheren Seite sein.
Kann mir eigentlich das Gewerbeamt sagen, ob es ein Gewerbe ist, oder ob es sich doch um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, oder an wen kann ich mich da am besten wenden.
Gruß
Sise
Hallo,
ich weiß ja nicht, ob du mit dem Thema schon durch bist, habe es gerade erst gelesen. Ich bin selber freischaffende Künstlerin, daher kann ich dir sagen, du musst in diesem Fall einen Gewerbeschein auf Nebengewerbe beantragen, der kostet einmalig 20 €, alle die dann was von dir wollen, die melden sich, z.B. Finanzamt. Da du sicher nicht über die Maßen verdienst, wird es da kaum was zu regeln geben. Falls du mehr Infos brauchst, melde dich ruhig.
Gruss anla
daher kann ich dir sagen, du musst in diesem Fall
einen Gewerbeschein auf Nebengewerbe beantragen
Nochmals zum Mitmeißeln:
Man beantragt keinen Gewerbeschein, sondern man zeigt den Beginn des Gewerbes an. Wir haben Gewerbefreiheit!
Es gibt auch keinen Gewerbeschein auf Nebengewerbe, da es kein Nebengewerbe gibt. Ein Gewerbe ist ein Gewerbe ist ein Gewerbe…
Wobei du als Freiberufler und Gewerbetreibender auspassen mußt, daß die Abfärberegel nicht deine Freiberuflichkeit zerstört.