Freiberufler oder gewerbe?

hallo!

ich habe seit einem guten jahr einen gewerbeschein im bereich grafikdesign und bin in kürze (nachdem ich mich zum sommersemester 06 exmatrikuliert haben werde) in diesem bereich hauptberuflich selbständig tätig.

da meine arbeit aber mehr züge des freiberuflertums aufweist, möchte ich mich dementsprechend beim finazamt/ordnungsamt ummelden, da es ja steuerliche und buchhalterische vorteile hat.

  • was muss ich bei diesem vorgang beachten?

  • muss ich mein gewerbe selber abmelden oder übernimmt dies das finanzamt für mich, wenn ich mich bei denen als freiberufler einstufen lasse?

  • welche etwaigen nachteile könnten mir entstehen?

  • da ich bis zu meiner exmatrikulation noch als student krankenversichert sein werde, was muss ich beim wechsel zur selbständigkeit diesbzüglich beachten?

ich bin gespannt auf eure antworten und bedanke mich herzlich im voraus…!

mfg

bjoern

Servus Ralf,

der eigenen Einschätzung sind durch den § 18 Abs 1 EStG Grenzen gesetzt. Solang keine GewSt fällig ist, merkt man allerdings wenig davon, wenn eine als freiberuflich erklärte Tätigkeit beim FA als Gewerbe geführt wird - bloß ein Wörtlein auf dem ESt-Bescheid.

Eine „Einstufung“ in diesem Sinn, über die ein separater Bescheid ergehen würde, gibts beim FA nicht. Interessant wirds erst, wenn ein GewSt-Messbescheid ergeht, vorher liegt keine Beschwer vor, also kein Einspruch zulässig. Wenn ein GewSt-Messbescheid ergeht, kann man sich dann lecker drüber streiten. Mein längster Einspruch in so einer Sache hat rund zwei Jahre gedauert.

Schöne Grüße

MM