Freiberufler oder gewerbeanmeldung

Hallo,

ich bin Studentin und möchte einen Nebenjob anfangen.
nun folgendes: Die Firma möchte, dass ich ein Gewerbe anmelden. Nun frage ich mich ob das überhaupt nötig ist. Ich habe schon mal als freie Mitarbeiterin in einem UN gearbeitet als Telefonist. Ich kann mich nicht erinnern das ich dmalas ein Gewerbe angemeldet habe, sondern nur eine Steuernummer beantragt. Seitdem muss ich immer Einkommenssteuererklärung abgeben, obwohl ich da gar nicht arbeite. Wie bekomme ich denn raus ob ich damals ein Gewerbe angemeldet habe?

Bzw. muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden? Kann ich nicht als Freiberufler für das UN arbeiten, wie damals als Telefonistin?

Meine Tätigkeit: Recherche auf franz. Internetseiten sowie Kundenkontakt auf franz. .

Was sagt ihr dazu? Kann mir das Finanzamt da weiterhelfen?

GUten Tag,

das ist abhängig davon in welcher Höhe die Einkünfte sein werden - bitte sprechen Sie dies mit Ihrem Finanzamt ab.

Freundliche Grüße
Dagmar Schulz

hallo,
klar kann das Finanzamt da Auskunft erteilen.
Meiner Meinung nach muss man für ein Gewerbe einen Gewerbeschein beantragen, das kostet glaube ich höchstens 50€. Aber ich denke auch, dass dein Nebenjob eher eine freiberufliche Tätigkeit ist und kein Gewerbe, d.h. kein Gewerbeschein erforderlich. Eine Einkommensteuererklärung aber schon, denn du bekommst das Geld dann von der Firma ja unversteuert.
Ich würde einfach das Finanzamt anrufen und die um Rat fragen.
MFG
Natascha

Hallo,

wenn Du Deine Tätigkeit einem der „freien Berufe“ z.Bsp. Journalist, Hebamme, Arzt etc. zuordnen kannst -dann reicht die Steuernummer und die Angabe der Tätigkeit beim Finanzamt.

Wenn Du früher ein Gewerbe angemeldet haben solltest, aber keinen Gewerbeschein mehr hast - oder Dir nicht sicher bist - dann frage doch beim Ordnungsamt der damals betreffenden Stadt nach, ob es eine Gewerbe auf Deinen Namen gibt.

Ich denke beim Finanzamt weiss man genau darüber bescheid, zu welcher Kategorie Du gehörst, wenn Du den neuen Job aufnehmen möchtest.

Viele Grüße und viel Glück!

Hallo Linchen,
wenn Du nur eien Steuernummer beantragt hast, wird es eine freiberufliche Tätigkeit sein (was ja auch richtig ist, denn Du verkaufst keine Waren, sondern erbringst eine Dienstleistung und bekommst ein Honorar).

Uns natürlich kannst Du freiberuflich für ein Uternehmen arbeiten, Du schreibst einfach eine Rechnung für Deine Tätigkeit.

Ein Anruf beim Finanzamt ist immer hilfreich, die Beamten dort haben Auskunftspflicht und kommen dieser auch gerne nach, wenn man freundlich fragt :wink:
Ich weiss gar nicht, warum viele sich so scheuen, dort mal anzurufen.

Viel Erfolg
Kathrin

Hallo,:

ich bin Studentin und möchte einen Nebenjob anfangen.
nun folgendes: Die Firma möchte, dass ich ein Gewerbe
anmelden. Nun frage ich mich ob das überhaupt nötig ist. Ich
habe schon mal als freie Mitarbeiterin in einem UN gearbeitet
als Telefonist. Ich kann mich nicht erinnern das ich dmalas
ein Gewerbe angemeldet habe, sondern nur eine Steuernummer
beantragt. Seitdem muss ich immer Einkommenssteuererklärung
abgeben, obwohl ich da gar nicht arbeite. Wie bekomme ich denn
raus ob ich damals ein Gewerbe angemeldet habe?

Bzw. muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden? Kann ich nicht als
Freiberufler für das UN arbeiten, wie damals als Telefonistin?

Meine Tätigkeit: Recherche auf franz. Internetseiten sowie
Kundenkontakt auf franz. .

Was sagt ihr dazu? Kann mir das Finanzamt da weiterhelfen?