Freiberufler oder Gewerbetreibender in der IT ?

Liebe Community.

Ich werde in Kürze ein Unternehmen gründen dass folgendes anbietet. Dabei arbeite ich mit ein paar anderen Firmen zusammen und übernehme den Bereich Netzwerktechnologie und alles was mit Servern zu tun hat.
Geht also um IT Unternehmen.

Ich biete primär an, Netzwerke zu betreuun und zu installieren.
Dann wird geboten, diverse Lösungen zu erarbeiten und auch Server zu mir ins Rechenzentrum zu stellen. Webdesign gehört indirekt auch dazu, ist aber nicht das Kerngeschäft (das macht die eine partnerfirma mit Rechtsform einer GmbH).

im Rahmen meiner Tätigkeit wird natürlich auch Hardware und Software benötigt. Diese könnte ich aber auch über eine Partnerfirma beziehen und dann dem Kunden in Rechnung stellen lassen.

Aber mir wurden auch diverse Partnerverträge von namenhaften Herstellern geboten, was natütrlich etwas ist, womit man werben kann und was Kompetenz beweist. Diese Partnerschaften sind aber meist an die Option gebunden, dass im Gewerbeschein Handel drin steht (Handel = kein Freiberufler).

Ein Freiberufler hat ja den Vorteil sich nicht um einen Steuerberater kümmern zu müssen udn die Buchführung ist wesentlich einfacher.

Ich war zwar schon auf einem Existenzgründerseminar und habe auch einen Wirtschafsschulabschluss, dennoch möchte ich mich über diese wichtige Entscheidung einige Meinungen einholen.

Was meint also Ihr dazu. sollte man sowas als Freiberufler tätigen oder als richtiger gewerbetreibender? Brauch ich unbedingt nen Steuerberater oder reicht da nicht ein „Lexware Easy Office“ oder so um alles bürokratisch richtig zu machen… Steuerberater kostet ja jedes mal 100 Euro und das Geld muss man auch erstma haben.

Bin auf Eure Meinungen und Tips gespannt.

Hi Marco,

Ich biete primär an, Netzwerke zu betreuun und zu
installieren.

-> damit willst Du als Freiberufler durchkommen - bezweifele ich.

Aber mir wurden auch diverse Partnerverträge von namenhaften
Herstellern geboten, was natütrlich etwas ist, womit man
werben kann und was Kompetenz beweist. Diese Partnerschaften
sind aber meist an die Option gebunden, dass im Gewerbeschein
Handel drin steht (Handel = kein Freiberufler).

Ein Freiberufler hat ja den Vorteil sich nicht um einen
Steuerberater kümmern zu müssen udn die Buchführung ist
wesentlich einfacher.

-> mal abgesehen von der Märchensteuer wüsste ich keinen grossen Unterschied.

Ich war zwar schon auf einem Existenzgründerseminar und habe
auch einen Wirtschafsschulabschluss, dennoch möchte ich mich
über diese wichtige Entscheidung einige Meinungen einholen.

Was meint also Ihr dazu. sollte man sowas als Freiberufler
tätigen oder als richtiger gewerbetreibender? Brauch ich
unbedingt nen Steuerberater oder reicht da nicht ein „Lexware
Easy Office“ oder so um alles bürokratisch richtig zu
machen… Steuerberater kostet ja jedes mal 100 Euro und das
Geld muss man auch erstma haben.

-> Steuerberater suchen, der beim Abschluss hilft. Tageskram geht prinzipiell auch selbst mit Hilfe von unterstützender Software, aber TERMINE BEACHTEN

Viel Erfolg
Michael

Hallo Marco,

damit:

Ein Freiberufler hat ja den Vorteil sich nicht um einen
Steuerberater kümmern zu müssen

habe ich ein wenig Bauchgrimmen. Wenn der Freiberufler für sich allein sauber buchen kann, kann er dieses auch als Gewerbetreibender. Wenn er sich bloß die Bilanzerstellung nicht zutraut, kostet das nicht jedesmal, sondern einmalig pro Jahr (je nach Gegenstandswert etwas in der Kante 1.000 - 5.000€).

Es ist aber von mehreren Beteiligten die Rede, wenn ich das richtig verstanden habe. Selbst eine freiberuflich tätige GbR kommt mit einer Überschussrechnung unweigerlich ins Schwimmen. Hier ist also FiBu-technisch kein Unterschied.

Hierzu:

Brauch ich unbedingt nen Steuerberater

die Empfehlung, einen zu suchen (die sind nicht häufig, aber es gibt sie), der bereit ist, ein erstes Jahr - oder auch zwei - von A bis Z durchzukauen (wird dann nach Zeitgebühr abgerechnet und richtig teuer), so dass die folgenden Jahre selbst bearbeitet werden können.

Eine Gestaltungsmöglichkeit ist bei mehreren Beteiligten und teilweise freiberuflicher Tätigkeit, dem Gewerbebetrieb eine eigene Rechtsperson zu geben (GmbH), so dass für klar freiberufliche Jobs die notwendigen Leute beauftragt werden können. Sollte aber ziemlich genau gerechnet werden, weil in sehr vielen Fällen der Aufwand den Ertrag aus einer solchen Gestaltung übersteigt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Michael,

bloß zur Klärung der Begriffe:

-> mal abgesehen von der Märchensteuer wüsste ich keinen
grossen Unterschied.

Welche Steuer ist hier gemeint?

Schöne Grüße

MM

Hi Marco,

Ein Freiberufler hat ja den Vorteil sich nicht um einen
Steuerberater kümmern zu müssen udn die Buchführung ist
wesentlich einfacher.

Dennoch erkenne ich bei deinem Vorhaben keinen Punkt, der auf eine freiberufliche Tätigkeit hinweist.
Oder warum glaubst du, daß du freiberuflich arbeiten könntest?

Was meint also Ihr dazu. sollte man sowas als Freiberufler
tätigen oder als richtiger gewerbetreibender? Brauch ich
unbedingt nen Steuerberater oder reicht da nicht ein „Lexware
Easy Office“ oder so um alles bürokratisch richtig zu
machen… Steuerberater kostet ja jedes mal 100 Euro und das
Geld muss man auch erstma haben.

Für meinen Geschmack bist du Gewerbetreibender, nicht mehr und nicht weniger.
Was den Steuerberater angeht: Wenn du bereit bist, deine eigene Zeit in die Durchforstung des Steuerdschungels zu investieren, dann kannst du dir den StB sparen.
Anfangs wird das wohl so klappen, aber bei fortschreitendem Erfolg (den ich dir wünsche) wirds doch komplizierter. Dann spätestens solltest du einen StB um Rat und Tat fragen.

mfg Ulrich

Ich denke, er meint die Gewerbesteuer.

Was meint also Ihr dazu. sollte man sowas als Freiberufler
tätigen oder als richtiger gewerbetreibender?

Hallo Marco.

  1. Zuerst sollte überprüft werden, ob eine steuerrechtliche Einordnung als Freiberufler überhaupt klappen würde. Um das zu tun, würde ich dir dazu raten, dich sehr detailiert über die Kriterien der Freiberuflichkeit und deren Anwendung zu informieren. Materialien dazu:
  • Einkommensteuergesetz (EStG) (und Gesetz über Partnerschaftgesellschaften Freier Berufe (PartG))
  • Bücher zum Thema Freiberuflichkeit (wenn vorhanden: speziell im Bereich „Ingenieurwesen“),
  • Infos von Organisationen, s. unten.
  1. Vorausgesetzt, die Tätigkeit geht im Kern als freiberuflich durch und die evtl. als gewerblich eingestuften Teile (z.B. dein Serverhosting und evtl. gar Hardwareinstallation!) sind in deinem Umsatz so geringfügig, dass sie verzichtbar bzw. irgendwie hineinmodelierbar sind, würde ich wegen Gewerbesteuerfreiheit, einfacher Buchhaltung und Wegfall der Bilanzpflicht natürlich zuerst die Freiberuflichkeit wählen.

Wenn du in Sachen Einkauf von Hard/Software oder weitere Dienstleistungen für einen Kunden sicher gehen willst, dann bestelle auf dessen Namen und Rechnung. Bei größeren Anschaffungen Vollmacht geben lassen. So kannst du außerdem das Kostenrisiko umgehen, falls dein Kunde mittendrin doch nicht mehr kann/will.

  1. Es gibt im Prinzip auch die Möglichkeit, ein Gewerbe zu führen und gleichzeitig Freiberufler zu sein, also nur auf den Gewerbeteil Gewerbesteuer bezahlen. Das erscheint mir unter Umständen aber sehr aufwendig (besonders, wenn die beiden Einkünfte in den Augen des Finanzamtes nicht klar voneinander trennbar sind), sodass ich mir überlegen würde, ob Geschäftsumfang und erzielbarer Gewinn das rechtfertigen.

  2. Ein genereller Stolperstein könnte das Kriterium der Selbständigkeit werden. Hast du überprüft, ob du unter Umständen zum „Scheinselbständigen“ degradiert werden kannst? Z.B. hinsichtlich der Anzahl deiner Kunden. Falls 80% des Umsatzes von einem einzigen Kunden kommen, wirds kritisch, glaube ich.

Links:

Gruß,
Kucker

Hi,
sollte man mal googeln. Gibt neue Erkenntnisse. :smile:
Michael

Servus Michael,

alla gut, dann reden wir Tacheles:

(1) Wird volkstümlich der Begriff „Märchensteuer“ für den an sich schon falschen Begriff „Mehrwertsteuer“ verwendet. Was bringt es einem Existenzgründer bitteschön, wenn ein falscher Begriff durch einen noch fälscheren ersetzt wird? Soll das nach dem Motto „Wenn man die Leute nicht überzeugen kann, sollte man sie wenigstens verwirren“ funktionieren?

(2) Besteht hinsichtlich USt, die mit beiden Begriffen gemeint sein könnte, ein Unterschied zwischen freiberuflich Tätigen und Gewerbetreibenden von genau Null.

(3) Meinst Du möglicherweise die Gewerbesteuer? - Wenn ich mir jetzt § 35 EStG und § 11 GewStG zu Gemüthe führe, frage ich mich, was um die Grenzfälle im Sinn des § 18(1) EStG für ein Theaterdonner veranstaltet wird. Das mag allenfalls in ein paar Gemeinden mit Hebesätzen wie Ffm irgendeinen Sinn haben, mit viel Aufwand für steuerliche und Rechtsberatung den Unterschied in der Steuerbelastung wegzukriegen, der für Einzelunternehmer in der Regel vernachlässigbar ist.

(4) Ist Google eine sehr nützliche Suchmaschine, die aber zu Themen des Steuerrechts ungeheure Mengen an Müll liefert, wenn man sie nicht einigermaßen gut bedienen kann und schon gute Grundlagenkenntnisse hat. Dein wundervoll sarkastischer Hinweis auf Google als Quelle für den unnötig verblasenen Begriff, den Du verwendest, gehört sonstwohin, aber nicht in das Existenzgründerbrett. Hier fragen Leute, die sich nicht zum Spaß mit u.a. steuerlichen Themen beschäftigen.

Wenn Du dem Fragesteller etwas Nützliches zu seiner Thematik sagen möchtest, nur zu!

In diesem Sinne

MM

>diverse Lösungen zu erarbeiten
das klingt etwas nach Freiberuf.
Alles ander nach Gewerbe. Insgesamt klingt das Ganze sehr nach Gewerbe.

Unterschiede (bzw. nicht-Unterschiede) siehe hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

GrußJoKu