hallo!
wer kann einem verbindlich sagen, ob ich als grafikdesigner (und ansonsten student, aber nicht mehr lange), der sich mit dem erstellen von grafiken etwas nebenbei verdient (das aber bald hauptberuflich machen will), freiberuflich oder gewerbetreibend bin?
was hat es für konsequenzen bzw vor-/nachteile, wenn ich freiberufler o. gewerbetreibender bin, gegenüber dem finanzamt aber als das jeweils andere eingestuft bin?
hier noch einige infos, die evtl zur beantwortung meiner fragen beitragen: arbeite alleine zuhause am rechner, habe keine angestellten und nehme von meinen kunden für meine künstlerische tätigkeit (=erstellen von grafischen arbeiten) nur wünsche, aber keine weisungen an. bin als grafiker autodidakt und 26 jahre alt… tja, und mehr relevante infos fallen mir jetzt auch nicht ein 
hoffe auf baldige antwort und verbleibe mit freundlichen grüssen…!!
bjoern
Hallo Brutus,
nach dem geschilderten Sachverhalt erfüllst Du die Kriterien der „Künstlerischen Tätigkeit“ und würdest somit freiberuflich tätig werden, Sofern nicht andere Umstände existieren, die dich ggf. doch noch in Gewerbebereich hinein driften lassen. Ich würde das im örtlichen FA abklären lassen, ggf. über eine verbindliche Auskunft.
Der Unterschied liegt in der Gewerbsteuer.
Gruß
Michael
Hi !
was hat es für konsequenzen bzw vor-/nachteile, wenn ich
freiberufler o. gewerbetreibender bin, gegenüber dem finanzamt
aber als das jeweils andere eingestuft bin?
Als Gewerbetreibender zahlt man auf den Gewinn (soweit er über € 24.500 liegt) Gewerbesteuer. Es wird daher so oft angestrebt, eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben. Evtl. besteht auch die Möglichkeit die Sozialversicherungen über die KünsterSozialKasse (KSK) laufen zu lassen. Das ist meist günstiger als die anderen gesetzlichen oder privaten Versicherungen. Da ich da aber nicht so genau Bescheid weiß, soll dies nur ein Hinweis sein.
…und nehme von meinen kunden für meine
künstlerische tätigkeit (=erstellen von grafischen arbeiten)
nur wünsche, aber keine weisungen an…
Dieser Teil wurde zumindest bei der Erstellung von Webseiten als ein wesentliches Abgrenzungskriterium entwickelt. Jemand, der stets und ständig in Kontakt mit dem Auftraggeber steht und somit nur das „Werkzeug“ des Auftraggebers ist und nicht selbst künstlerisch tätig wird, ist als Gewerbetreibender einzustufen. Wer aber nicht nach Anweisung handelt (sowas sollte vielleicht auch in die Vertragsgestaltung direkt mit aufgenommen werden) sollte als Freiberufler angesehen werden.
BARUL76