Ich möchte mit einer Freundin eine GbR gründen, die zum Inhalt hat ein Internetportal zu unterhalten, auf dem verschiedene Beiträge und Blogs erscheinen. Um damit Geld zu verdienen ist geplant, die Beiträge in e-books zu fassen und über die Plattform zu verkaufen.
Unter welche Art „Gewerbe“ fällt diese Tätigkeit? Reicht eine Anzeige beim Finanzamt aus der muss ein Gewerbe angemeldet werden?
da es sich hierbei um eine Handelstätigkeit handelt, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Gewerbe handelt.
Siehe hier die Definition von Gewerbe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Ich möchte (…) eine GbR gründen, ein Internetportal ,auf dem verschiedene Beiträge und Blogs erscheinen. Es ist geplant, die Beiträge in e-books zu fassen und über die Plattform zu verkaufen.
Unter welche Art „Gewerbe“ fällt diese Tätigkeit? Reicht eine Anzeige beim Finanzamt aus oder muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Ich denke, der E-Book-Verkauf ist eher ein Gewerbe. Wenn jemand anderes die E-Books verkaufen würde und Tantiemen an den Autor zahlen würde, das wäre, denke ich, rein freiberuflich.
Hallo,
da Ihr keine Honorartätigkeit anstrebt, sondern Dinge verkauft würde ich das als gewerbliche Tätigkeit ansehen. Grundsätzlich würde ich bei so einem Vorhaben
immer einen Steuerberater hinzuziehen.
Viel Erfolg
Kath