Freiberufler oder Kleinunternehmen?

Hallo zusammen,

für die „Existenzgründung“ als freier Mitarbeiter einer Fachzeitschrift gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder als Freiberufler oder durch die Anmeldung eines Kleinunternehmens.

Nebenbei sollte die Ausbildung (zunächst Vorpraktikum, anschließend Studium) jedoch normal weitergeführt werden.

Was bietet sich nun am besten an?
Problem bei der Kleinunternehmerregelung ist das Maximaleinkommen (350€ im Monat!?), um nicht kräftig für die Krankenversicherung zu zahlen. Einkommensmäßig bringt der Job aber nicht viel (300-400€), gewinnmäßig wohl kaum etwas, da die Arbeit viel Reisen benötigt, was dann vom Finanzamt wohl eher als „Liebhaberei“ betrachtet wird.

Problem ist nur, dass man für die Rechnung eine Steuernummer benötigt, die es ohne Anmeldung als Freiberufler oder Kleinunternehmer nicht gibt. Für eine Sache sollte man sich also entscheiden.

Was ist für die Anmeldung als Freiberufler alles notwendig? Was gilt es dort zu beachten?

für die „Existenzgründung“ als freier Mitarbeiter einer
Fachzeitschrift gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder als
Freiberufler oder durch die Anmeldung eines Kleinunternehmens.

Sorry, das ist falsch. Man kann auch Freiberufler und Kleinunternehmer zugleich sein, das hat eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutsch…
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmer

Problem bei der Kleinunternehmerregelung ist das
Maximaleinkommen (350€ im Monat!?), um nicht kräftig für die
Krankenversicherung zu zahlen.

Die Kleinunternehmeregelung kennt weder ein Maximaleinkommen von 350 Euro, noch spielt es für die Krankenkasse eine Rolle, ob man Kleinunternehmer ist.

Problem ist nur, dass man für die Rechnung eine Steuernummer
benötigt, die es ohne Anmeldung als Freiberufler oder
Kleinunternehmer nicht gibt.

Kann es sein, daß Du Kleinunternehmer und Gewerbe verwechselst?
Die Frage, ob Du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, ist aber keine, die Du entscheiden könntest - das hat der Gesetzgeber bereits erledigt. Wenn Du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, bist Du Freiberufler, bei einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbetreibender.

Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können Kleinunternehmer sein - das lohnt sich in der Regel nur, wenn man kaum Ausgaben aht und für Privatkunden arbeitet. Bei der Arbeit für einen Firmenkunden verschenkt man als kleinunternehmer Geld.

Gruß,
Max

Für eine Sache sollte man sich

also entscheiden.

Was ist für die Anmeldung als Freiberufler alles notwendig?
Was gilt es dort zu beachten?

Hallo, danke für die rasche Antwort.

für die „Existenzgründung“ als freier Mitarbeiter einer
Fachzeitschrift gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder als
Freiberufler oder durch die Anmeldung eines Kleinunternehmens.

Sorry, das ist falsch. Man kann auch Freiberufler und
Kleinunternehmer zugleich sein, das hat eine hat mit dem
anderen nichts zu tun.

Ist wohl etwas falsch rüber gekommen. Klar kann man auch beides gleichzeitig, würde in meinem Fall jedoch wenig Sinn machen, also müsste ich mich für eines der beiden entscheiden.

Problem bei der Kleinunternehmerregelung ist das
Maximaleinkommen (350€ im Monat!?), um nicht kräftig für die
Krankenversicherung zu zahlen.

Die Kleinunternehmeregelung kennt weder ein Maximaleinkommen
von 350 Euro, noch spielt es für die Krankenkasse eine Rolle,
ob man Kleinunternehmer ist.

Ob man Kleiunternehmer ist oder nicht ist egal, aber nicht ob man mehr als 350€ im Monat verdient. Dann wird man aus der Krankenversicherung der Eltern fallen und muss selber kräftig zahlen.
Sollte das nicht stimmen ist zumindest bei ~7600€ im Jahr Schluss. Dann fällt nämlich das Kindergeld weg.

Die Frage, ob Du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, ist
aber keine, die Du entscheiden könntest - das hat der
Gesetzgeber bereits erledigt. Wenn Du eine freiberufliche
Tätigkeit ausübst, bist Du Freiberufler, bei einer
gewerblichen Tätigkeit Gewerbetreibender.

Also wäre ich zwangsweise Freiberufler.

Hallo!

also müsste ich mich für eines der beiden entscheiden.

Diese Aussage ergibt keinen Sinn. Man kann sich nicht für eines von beidemn entscheiden, weil die beiden kein Gegensatzpaar sind. Das sind zwei voneinander völlig unabhängige Fragen.

Das ist ungefähr so sinnvoll, als würdest Du schreiben, ich muss mich entscheiden, ob ich ein Auto oder ein Fahrzeug mit vier Rädern nehme!

Bitte lies Dir einfach mnochmal die beiden Wikipedia-Links durch.

Ob man Kleiunternehmer ist oder nicht ist egal, aber nicht ob
man mehr als 350€ im Monat verdient. Dann wird man aus der
Krankenversicherung der Eltern fallen und muss selber kräftig
zahlen.

Das hat aber, wie gesagt, nichts mit Kleinunternehmer oder Freiberufler zu tun, sondern ist eine dritte Baustelle.

Sollte das nicht stimmen ist zumindest bei ~7600€ im Jahr
Schluss. Dann fällt nämlich das Kindergeld weg.

Ja. Es ist aber keine Umsatz- sondern eine Gewinngrenze.

Also wäre ich zwangsweise Freiberufler.

Ja. Ungefähr genauso, wie ein Koch, der als Koch arbeitet, zwangsweise Koch ist und nicht Schreiner.

Die Frage, ob Du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, ist für die Fragen, die Du hier aufwirfst, nicht von Bedeutung. Da geht es lediglich um die Frage, ob man eine Gewerbeanmeldung braucht (und ggf. Gewerbesteuer zahlen muss.) Als Freiberufler musst Du dich nur beim Finanzamt anmelden.

Du hast es hier mit drei verschiedenen Baustellen dazu, die Du munter durcheinanderwirbelst. Uns nein, das ist nicht bloß „falsch rübergekommen“.

Gruß,
Max

Danke nochmals!

Bitte lies Dir einfach mnochmal die beiden Wikipedia-Links
durch.

Hab ich :wink:

Sollte das nicht stimmen ist zumindest bei ~7600€ im Jahr
Schluss. Dann fällt nämlich das Kindergeld weg.

Ja. Es ist aber keine Umsatz- sondern eine Gewinngrenze.

Komm ich eh nicht rüber, also ist das im Moment egal.

Als Freiberufler musst Du dich nur beim Finanzamt anmelden.

Danke.

Du hast es hier mit drei verschiedenen Baustellen dazu, die Du
munter durcheinanderwirbelst. Uns nein, das ist nicht bloß
„falsch rübergekommen“.

Sorry.

Als Freier Mitarbeiter gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Freier Beruf oder Gewerbe.

Dann müßte man nachschauen, was für den betrefenden Fall zutrifft.

Der Kleinunternehmer bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer Option zur Befreiung; und gilt für beide Fälle.

Das dritte ist dann die Krankenkasse;
das muss man unabhängig von den ersten beiden Punkten regeln.