ein Student hat im Jahr 2003 sein Studium allein durch journalistische Tätigkeit auf Honorarbasis finanziert und daher jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht. Am Ende waren es 7.200 Euro Einnahmen.
Im Jahr 2004 hat er sein Studium als Werkstudent im „Angestellen“-Verhältnis verdient (rund 13.000 Euro brutto im Jahr). Die journalistische Tätigkeit auf freiberuflicher Basis hat sich auf 1.200 Euro Einnahmen reduziert. Die Umsatzsteuervoranmeldung hat er trotzdem jeden Monat eingereicht.
Nun sitzt er an seiner Steuererklärung. Die Angaben aus nichtselbständiger Arbeit hat er problemlos verarbeitet. Er stellt sich nun aber die Frage, ob die 1.200 Euro aus der freiberuflichen Arbeit nun unbedingt in Anlage GSE als Umsätze aus selbstständiger/freiberuflicher Arbeit aufgeführt werden müssen oder ob sie wegen ihrer Geringfügigkeit bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit als „Einnahmen aus Nebentätigkeiten“ deklariert werden können. Falls letzteres zutrifft: Was passiert mit den monatlich abgeführten 7% Ust ???
eine Tätigkeit, die bisher eine selbständigs war, wird nicht wegen ihres Umfanges von einem Jahr aufs andere eine nichtselbständige. Es bleibt bei der gleichen Zuordnung der Einkünfte.
Andererseits: Das ist doch eigentlich auch kein Schaden, oder warum soll es sich jetzt um nichtselbständige Arbeit handeln?
Bei hauptberuflich selbständig tätigen Journalisten wird vom Fiskus (ohne dass es eine einklagbare Rechtsgrundlage dafür gäbe) ein pauschaler Abzug von 20-30% der Einnahmen als Betriebsausgaben in der Regel akzeptiert. Niemand wäre dem Studenten böse, wenn er jetzt mit den 1.200€ genauso verführe. Das ärgste, was dabei passieren kann, ist, dass der Betrag geknickt wird und tatsächlich alle Einnahmen in Ermangelung von nachgewiesenen Ausgaben Einkünfte sind. Die Auswirkung beim Ansatz als Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit wäre nicht anders - außer eventuell einem kleinen Nachteil bei der Berechnung der maximal abziehbaren Vorsorgeaufwendungen.
Fällt Dir was ein, was an der Klassifizierung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einen steuerlichen Vorteil bringen würde?
Naja, mir fällt da schon was ein. Die 1.200 Euro als Nebeneinkunft im Bereich nichtselbständige Arbeiten läge innerhalb des Steuerfreibetrags bei Nebeneinkünften von etwas über 1.800 Euro. Ergo würde sich an der für 2004 zu zahlenden Lohnsteuer nichts ändern.
Wenn man die 1.200 Euro aber als Einkünfte als selbständiger freiberuflicher Arbeit ansieht, werden sie auf die etwa 12.000 Euro Nichtselbständigen-Verdienst für 2004 aufgeschlagen und die zu zahlende Lohnsteuer erhöht sich.
Der Student hat den 1.200 Euro Honorar-Einnahmen kaum Ausgaben entgegenzusetzen. In der Steuererklärung für 2003 hatte er die beiden Semesterbeiträge von je rund 150 Euro angesetzt.
Er versteht sowieso nicht, wieso er als Student bei nur 1.200 Euro Honorareinkünften als Freiberufler eingestuft wird. Hauptberuflich (auch vom Zeitumfang her) ist er ja Student.
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Fällt Dir was ein, was an der Klassifizierung als Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit einen steuerlichen Vorteil
bringen würde?
Naja, mir fällt da schon was ein. Die 1.200 Euro als
Nebeneinkunft im Bereich nichtselbständige Arbeiten läge
innerhalb des Steuerfreibetrags bei Nebeneinkünften von etwas
über 1.800 Euro. Ergo würde sich an der für 2004 zu zahlenden
Lohnsteuer nichts ändern.
es gibt keine nebeneinkünfte im bereich der nichtselbständigen arbeit -was hier rumschwebt ist offensichtlich der sog. übungsleiter - freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in höhe von € 1.848,00 - in den genuss des steuerfreien betrages kommen übungsleiter, ausbilder, erzieher, betreuer, nebenberufliche künstler oder nebenberufliche pfleger alter oder kranker oder behinderter…aber keine journalisten
Wenn man die 1.200 Euro aber als Einkünfte als selbständiger
freiberuflicher Arbeit ansieht, werden sie auf die etwa 12.000
Euro Nichtselbständigen-Verdienst für 2004 aufgeschlagen und
die zu zahlende Lohnsteuer erhöht sich.
die einkommensteuer erhöht sich, die lohnsteuer wird bei den einkünften aus nichtselbständiger arbeit einbehalten und kann sich nicht mehr erhöhen…
Der Student hat den 1.200 Euro Honorar-Einnahmen kaum Ausgaben
entgegenzusetzen. In der Steuererklärung für 2003 hatte er die
beiden Semesterbeiträge von je rund 150 Euro angesetzt.
Er versteht sowieso nicht, wieso er als Student bei nur 1.200
Euro Honorareinkünften als Freiberufler eingestuft wird.
Hauptberuflich (auch vom Zeitumfang her) ist er ja Student.
das steuerrecht kennt den berufsstatus „student“ nicht…
Deiner ViKa kann ich keinen Wohnort entnehmen. Handelt es sich um einen Fall, der nach deutschen ESt-recht zu behandeln ist, oder geht es um irgendein anderes Land?
Diesen Freibetrag
innerhalb des Steuerfreibetrags bei Nebeneinkünften von etwas
über 1.800 Euro.
und diese Berechnung der (in D durch den Arbeitgeber abzuführenden) Lohnsteuer
freiberuflicher Arbeit ansieht, werden sie auf die etwa 12.000
Euro Nichtselbständigen-Verdienst für 2004 aufgeschlagen und
die zu zahlende Lohnsteuer erhöht sich.
und diesen Abzug von Betriebsausgaben
Der Student hat den 1.200 Euro Honorar-Einnahmen kaum Ausgaben
entgegenzusetzen. In der Steuererklärung für 2003 hatte er die
beiden Semesterbeiträge von je rund 150 Euro angesetzt.
und diese Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeit
Er versteht sowieso nicht, wieso er als Student bei nur 1.200
Euro Honorareinkünften als Freiberufler eingestuft wird.
Hauptberuflich (auch vom Zeitumfang her) ist er ja Student.
gibt es jedenfalls im deutschen EStG nicht.
Meines Wissens allerdings auch nicht im österreichischen, welches dem deutschen sehr ähnelt. Besteuerung in der CH kenne ich nicht gut, aber dort sind schon die Grundbegriffe ganz anders als im deutschen EStG.
Von welchem Steuerrecht berichtest Du in den zitierten Abschnitten?