Freiberufler - Rechnungsstellung

Hallo

nehmen wir folgenden Fall an:

ein Freiberufler hat sich u.a. bei einer Vermittlungsstelle für seine Dienstleistung angemeldet und bekommt über diese Vermittlungsstelle regelmäßig Aufträge in verschiedenen Häusern zu arbeiten.

Die Vermittlungsstelle bietet als Service an, die Rechnungsstellung an den Auftraggeber zu übernehmen. Der Freiberufler teilt dem Vermittler die entsprechende Stundenzahl mit.

Als Beleg bekommt er von der Vermittlungsstelle lediglich einen Nachweis mit Rechnungsdatum - Firmenname des entsprechenden Hauses, in dem er gearbeitet hat und den Auszahlungsbetrag.

Er selbst erstellt quasi keine Rechnung.

Reichen die Stundenzettel mit dem o.g. Nachweis gegenüber dem FA aus ?

Könnte die Tätigkeit, soweit überwiegend die Auftraggeber über den Vermittler gefunden werden, ggf. als Scheinselbständigkeit ausgelegt werden?

Wäre dankbar für eure Einschätzung.

Gruß

Salve
wer die Rechnungen schreibt ist kein Kriterium für eine Selbständigkeit, dann wären z.B. alle Ärzte, die Verrechnungsstellen beauftragen, nichtselbständig…
Entscheidend ist, ob der Leistende selbstbestimmt die Arbeiten erbringt oder ob er weisungsgebunden arbeitet.

Der beschriebene Sachverhalt kann ohne Detailwissen so oder so ausgelegt werden.
Es riecht nach getarnter Leiharbeit

mfg

Auch salve

nee, Leiharbeit denke ich mal nicht. Derjenige kann ja auch ohne die Vermittlungsstelle arbeiten, in dem er a) sich noch eine andere sucht oder auch selbst tätig wird, d.h. Auftraggeber sucht.
Was sich natürlich erübrigt, wenn die 1. Vermittlungsstelle ständig neue Aufträge besorgt.

Primär ging es um die Rechnungsstellung, da der Freiberufler ja quasi keine Rechnungskopie bekommt, sondern nur einen Abrechnungsnachweis.
Wenn das ok ist…

Gruß

warum bekommt der „Freiberufler“ -vermute eher Gewerbetreibender, denn ein Freinberulfler lässt sich wohl nicht so entmündigen! -keine
Rechnungen?
Wie will er denn seine EÜR machen? Oder macht es diese auch nicht selber?

E.

Hallo

nein, es handelt sich um kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit.
Er hat sich ja auch gewundert, dass er keine Rechnungskopie bekommt, sondern nur eine Abrechnung in der Gesamtheit der geleisteten Stunden.

Vermutung ist: der Vermittler bekommt eine Provision und die wird in der Rechnung mit enthalten sein, so dass der Auftraggeber nicht unbedingt weiß wieviel Prov. er zahlt.

Was ist eine EÜR - Einkommen-Überschuss-Rechnung?
Steuererklärung macht er natürlich selbst.

Gruß

Hallo

nein, es handelt sich um kein Gewerbe, sondern eine
freiberufliche Tätigkeit.

und was für eine?

Er hat sich ja auch gewundert, dass er keine Rechnungskopie
bekommt, sondern nur eine Abrechnung in der Gesamtheit der
geleisteten Stunden.

dann muss er diese verlangen, oder Re selberschreiben!

Vermutung ist: der Vermittler bekommt eine Provision und die
wird in der Rechnung mit enthalten sein, so dass der
Auftraggeber nicht unbedingt weiß wieviel Prov. er zahlt.

er weiss nicht, wieviel an anderer an seiner eigenen arbeit verdient? Das ist kein Freiberufler, sondern ein Abhängiger!

Was ist eine EÜR - Einkommen-Überschuss-Rechnung?

JA

Steuererklärung macht er natürlich selbst.

dann müsste er eine EÜR gemacht haben - was ist eigentlich mit USt?

E.

Hallo

und was für eine?

er weiss nicht, wieviel an anderer an seiner eigenen arbeit
verdient? Das ist kein Freiberufler, sondern ein Abhängiger!

wieso soll ihn interessieren was an Vermittlungsprovisin oder auch immer berechnet wird? Er bekommt seine vereinbarte Zahlung.

Was ist eine EÜR - Einkommen-Überschuss-Rechnung?

JA

Steuererklärung macht er natürlich selbst.

dann müsste er eine EÜR gemacht haben - was ist eigentlich
mit USt?

E.

Da er noch relativ frisch ist, also erst kürzlich angefangen hat, kommt die Steuererklärung erst in 2010 erstmalig.

USt muss er nicht berechnen, da diese in seinem Beruf nicht anfällt.

Gruß

Was ist eine EÜR - Einkommen-Überschuss-Rechnung?

JA

Da er noch relativ frisch ist, also erst kürzlich angefangen
hat, kommt die Steuererklärung erst in 2010 erstmalig.

Ein Selbstständiger sollte seine Buchhaltung laufend aktuell halten.
Nur so kann er sehen, wie er gewinnmäßig liegt, und was er ungefähr für die Steuer zurücklegen muss.

Außerdem geht sonst zu vieles vergessen oder gar verloren.
Wie man eine EÜR macht, wird in http://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#buchhaltung erklärt.

Gruß JK

Hallo JK

das versteht sich von selbst, war aber nicht die Frage.

Gruß

nein, es handelt sich um kein Gewerbe, sondern eine
freiberufliche Tätigkeit.
Er hat sich ja auch gewundert, dass er keine Rechnungskopie
bekommt, sondern nur eine Abrechnung in der Gesamtheit der
geleisteten Stunden.

Für eine Selbstständige gibt es 2 Möglichkeiten
a) sie schreibt selbst Rechnungen (häufigerer und bekannterer Fall)
b) es existiert ein Vertrag mit dem Auftraggeber und er schickt eine Gutschrift. (siehe § 14 UStG Abs. 2 Satz 2 http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html).
Dei Gutschrift muss umsatzstuerlich so gestaltet sein, dass sie der Rechnung entspricht, die eine Selbstständige geschrieben hätte; also bei Kleinunternehmer oder USt-freien Tätigkeiten ohne USt.

Im Falle einer Abrechnung auf Stundenbasis sollte es m. E. schon ein Papier gegben, aus dem sich ergibt, für wieviel Stunden was gezahlt wird. Im güstigsten Fall steht das auf der Gutschrift.

Wenn aber die Kopie des Stundenzettels und der gezahlte Betrag korrekt zueinander passen (und der Leisungserbringer keinen Grund sieht´, der Zahlung zu widersprechen) müsste das m. E. für das FA auch genügen.

Gruß JK

Hallo JK

die Stundenzahl x Stundenlohn stimmen mit dem Abrechnungsbetrag überein.

Also reicht es so aus.

Danke.

Gruß