Freiberufler: Reisekosten

Hallo,

ein Freiberufler der als Kleinunternehmer (Umsatz unter 17k€) tätig ist hat berufsbedingte Reisekosten: Taxi, Flug, Hotel…

Muss er die im EÜR-Formular komplett „KraftfahrzeugkostenundandereFahrtkosten“ eintragen?

Oder ist das Hotel unter „Übrige Betriebsausgaben“ unter „Sonstige Betriebsausgaben“ einzutragen?

Hallo,

ich würde die Reisekosten in Zeile 45 der EÜR eintragen.

MfG