Hallo,
ein Freiberufler der als Kleinunternehmer (Umsatz unter 17k€) tätig ist hat berufsbedingte Reisekosten: Taxi, Flug, Hotel…
Muss er die im EÜR-Formular komplett „KraftfahrzeugkostenundandereFahrtkosten“ eintragen?
Oder ist das Hotel unter „Übrige Betriebsausgaben“ unter „Sonstige Betriebsausgaben“ einzutragen?